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Gebührenfreie Windelsäcke für Kleinkinder


Der Kreisausschuss des Landkreises Lichtenfels hat in seiner Sitzung vom 14.06.2021 den Förderzeitraum, in bestimmten Fällen auf Antrag kostenfreie Restmüllsäcke zur Verfügung zu stellen, bis zum 31.12.2024 verlängert.

Erziehungsberechtigten wird auf Antrag für jedes Kind bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres ein Restmüllsack pro Monat zur Verfügung gestellt.

Die Anträge sind am Landratsamt Lichtenfels erhältlich oder können über diese Internetseite heruntergeladen werden.

Antrag Windelsäcke Kleinkinder -2024 Antrag Windelsäcke Kleinkinder -2024, 23 KB

Voraussetzungen:

  • Die erziehungsberechtigte/n Person/en und das Kind sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Lichtenfels gemeldet und an die Abfallentsorgung des Landkreises angeschlossen.
  • Die Ausgabe der Säcke erfolgt gegen Vorlage der Geburtsurkunde. Es werden ab Antragstellung für ein Kind maximal 24 Säcke ausgegeben. Eine rückwirkende Ausgabe ist nicht möglich.

Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2024 befristet.

Die Ausgabe der Säcke erfolgt beim Landratsamt Lichtenfels, Kronacher Str. 30, Kommunale Abfallwirtschaft, Zimmer E 01.  Ein Postversand ist nicht möglich.

Selbstverständlich kann man bei Bedarf jederzeit gegen Gebühr weitere Müllsäcke im Rathaus oder Landratsamt erwerben bzw. gegen Mehrgebühr ein größeres Müllvolumen beantragen.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Scherzer
Tel.: 09571/18-3555
Zimmer: E01
Gebäude: Kronacher Str. 30
Frau Fischer
Tel.: 09571/18-3560
Zimmer: E01
Gebäude: Kronacher Str. 30