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Heimaufsicht - Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)


Das Landratsamt Lichtenfels ist zuständig für den Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) und führt somit die Aufsicht über die stationären Einrichtungen und ambulanten Wohnformen für ältere Menschen, pflegebedürftige Volljährige und volljährige Menschen mit Behinderung.

Aufgabe der Heimaufsicht ist es, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten der Einrichtungsträger zu sichern.

Um diese Ziele zu erreichen, führt die Heimaufsicht regelmäßig unangemeldete Prüfungen in den Einrichtungen durch. Schwerpunkt ist eine fachlich kompetente Beratung der Träger hinsichtlich der Schaffung und des Betriebs von Einrichtungen. Zur Abstellung von Mängeln können auch Anordnungen erlassen werden.

Selbstverständlich ist die Heimaufsicht auch Ansprechpartner bei Beschwerden und berät die Bewohnerinnen und Bewohner über deren Rechte.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Gack
Tel.: 09571/18-4317
Zimmer: 151
Gebäude: Kronacher Str. 30