Leistungen der Sozialhilfe werden nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) erbracht.
Wichtigste Leistungsarten sind die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Diese Hilfen können alle Personen beantragen, die aus Alters- oder Gesundheitsgründen voraussichtlich länger als sechs Monate nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Weitere Leistungsarten sind:
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Bevor jemand Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen kann, ist er grundsätzlich verpflichtet, alle eigenen Mittel und Möglichkeiten auszuschöpfen. Hierzu gehören vor allem der Einsatz der Arbeitskraft, eigenes Einkommen und Vermögen. Sozialhilfeleistungen sind nachrangig zu anderen Sozialleistungen.
Hinweis:
Asylbewerber und einige Ausländer mit bestimmtem ausländerrechtlichen Status (z.B. Duldung) erhalten keine Leistungen nach dem SGB XII, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe_DSGVO, 746 KB |
Information Sozialhilfe und Grundsicherung, 2613 KB |