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Pressemitteilung 096-2021: Geflügelpest bei einem Wildvogel im Landkreis Lichtenfels nachgewiesen


Allgemeinverfügungen zum Schutz: Stallpflicht für Geflügel gilt im Landkreis Lichtenfels bereits seit 10. März 2021

LICHTENFELS (23.03.2021). Im Landkreis Lichtenfels ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI), auch Vogelgrippe genannt, amtlich bestätigt: Bei einem verendeten Wildvogel (Graugans) im Gemeindebereich Altenkunstadt wurde hochpathogenes Influenza A Virus des Subtyps H5N8 vom nabtionalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. 

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel wurden per Allgemeinverfügung bereits ab dem 2. Februar 2021 verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen in bestimmten Geflügelhaltungen sowie ab dem 10. März 2021 vorsorglich eine Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Lichtenfels angeordnet. Aufgrund der aktuellen Risikobewertung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hatte das bayerische Umweltministerium dies für alle Risikogebiete in Bayern veranlasst.

Die Allgemeinverfügungen gelten sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Die Allgemeinverfügungen sind auf der Homepage des Landratsamtes Lichtenfels veröffentlicht.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu kranken oder toten Tieren sollte aber vermieden, tote Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.

Hinweise zu Übertragungswegen
Die Geflügelpest äußert sich bei Hühnern beispielsweise in Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Schwellungen der Kopfregion, Durchfall und dadurch, dass die Tiere völlig unerwartet sterben. Infizierte Wasservögel zeigen häufig keinerlei Anzeichen, übertragen die Krankheit aber auf andere Geflügelarten. Wer mehrere tote Vögel am selben Ort tot auffindet, wird gebeten, sich beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 09571/18231 oder per E-Mail (veterinaerwesen@landkreis-lichtenfels) de zu melden.

Das Veterinäramt im Landratsamt Lichtenfels weist darauf hin, dass Geflügelhalter die Art und Anzahl der gehaltenen Tiere, den Standort des Stalls, die Art der Nutzung und die Betriebsnummer bei der Behörde unter den obenstehenden Kontaktdaten verpflichtend melden müssen.

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Foto: Landratsamt Lichtenfels/Susanne Herold

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar. 

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