Schriftgröße AAA

Themen / Inhalt

Pressemitteilung 079-2021: Aufstallung von Geflügel im Landkreis Lichtenfels wegen des Risikos der Einschleppung der Geflügelpest


Stallpflicht ab dem 11.03.2021

LICHTENFELS (10.03.2021). Zum Schutz der Geflügelbestände im Landkreis Lichtenfels wird risikobasiert ab dem 11.03.2021 eine Stallpflicht angeordnet. Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf die Nutz- bzw. Haustierbestände in der Region zu verhindern, leitet das Landratsamt Lichtenfels diese erforderlichen Maßnahmen ein.

Hintergrund ist die Ausbreitung der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – in der Wildvogelpopulation. Durch die Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt.

Seit Herbst 2020 breitet sich die Geflügelpest bundesweit aus. Derzeit sind in Deutschland über 650 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. In Bayern sind insgesamt aktuell 23 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln sowie vier Fälle in privaten Hausgeflügelbeständen amtlich festgestellt worden. Aktuelle Fälle gibt es derzeit nicht im Landkreis Lichtenfels.

Da der Landkreis insgesamt von einer Vielzahl von Fließgewässern und kleineren Seen oder Teichen und Biohabitaten, die den natürlichen Lebensraum der betreffenden Wildvogelarten darstellen, durchzogen ist und vor dem Hintergrund, dass es laut aktueller Einschätzung des Friedrich-Löffler Institutes (FLI) im Rahmen des Frühjahrsvogelzuges nordischer Wasservögel zu weiteren starken Wanderbewegungen kommt, sowie unter Berücksichtigung der in den Landkreisen Hassberge, Bamberg und Bayreuth bereits bestehenden Infektionsgeschehens kann ein Seucheneintrag in den Landkreis Lichtenfels nicht ausgeschlossen werden. 

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. 
 

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt