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Pressemitteilung 025-2021: Fördergelder für naturverträgliche Bewirtschaftung


Anträge für das Vertragsnaturschutzprogramm können noch bis 24. Februar 2021 gestellt werden

LICHTENFELS (27.02.2021) Für 2021 besteht wieder die Möglichkeit, für die naturverträgliche Nutzung landwirtschaftlicher Flächen Fördergelder zu beantragen. Neben dem vielfach genutzten KULAP bietet das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) eine ganze Reihe von attraktiven Angeboten. Die Anträge können noch bis zum 24. Februar 2021 gestellt werden. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde (UNB) am Landratsamt Lichtenfels hin.

Für Ackerflächen, Wiesen, Weiden und Teiche können Nutzungsverträge zur Extensivierung oder zum Erhalt der Artenvielfalt abgeschlossen werden. Die Verträge haben eine Laufzeit von fünf Jahren. Landbewirtschafter werden für einen späteren Mahdtermin, extensive Beweidung oder für den Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel honoriert, erläutert die UNB.

Zusatzleistungen, wie beispielsweise der Erhalt von Streuobstbäumen oder der Einsatz einer insektenschonenden Mahdtechnik, können individuell abgeschlossen werden. Die Förderung trägt durch eine naturschonende Bewirtschaftung ökologisch bedeutsamer Lebensräume dazu bei, die Artenvielfalt zu schützen und zu verbessern.

Der Natur eine Chance geben und dafür eine berechtigte Förderung erhalten - das klingt nicht nur gut, sondern hat sich seit vielen Jahren bewährt. Nähere Informationen zum Programm erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Lichtenfels. Gerne beraten die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen eines Telefongesprächs. Erreichbar ist die UNB unter der Telefonnummer 09571/18269.

   

Für die naturverträgliche Nutzung landwirtschaftlicher Flächen können für 2021 wieder Fördergelder beantragt werden.
Fotos: Landratsamt Lichtenfels / Stefanie Gritscher bzw. Johanna Berels 

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