Gerne können Sie uns eine freie Wohnung/Unterkunft nennen, welche wir anschließend ggf. kurzfristig an ukrainische Geflüchtete vermitteln können.
Der Regelfall sieht hierbei dergestalt aus, dass ein Mietverhältnis zwischen Vermieter und Geflüchteten geschlossen wird und die Refinanzierung über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erfolgt. Über das AsylbLG sind angemessene Wohnkosten abgedeckt.
Wir werden Sie kontaktieren, bitte Sie aber um Verständnis, dass diese einige Tage dauern kann.