Sie wollen als Projektträger Mittel aus der LEADER-Förderung beantragen? Eine positive Bewertung Ihres Projektes durch das LAG-Entscheidungsgremium (= LAG Vorstand) ist die Voraussetzung für die Förderung. Diese Bewertung erfolgt anhand der Checkliste "Projektauswahlkriterien" sowie dem Beiblatt "Projektauswahl". Weiterhin prüft das LAG-Entscheidungsgremium, ob das Projekt bzw. der Antragssteller tatsächlich Fördermittel benötigt (Mitnahmeeffekt soll vermieden werden!) sowie ob das LEADER-Programm die geeignete Förderung ist.
Antragssteller wenden sich als erstes an die Geschäftsstelle der LAG Region Obermain e.V. Diese klärt, ob Fördermöglichkeiten über LEADER bestehen und bespricht das Projekt im zuständigen Arbeitskreis. Anschließend bewertet das LAG-Entscheidungsgremium das Projekt. Wenn alle genannten Kriterien erfüllt sind, kann das Projekt über LEADER gefördert werden. Der Förderantrag ist vom Projektträger beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Münchberg einzureichen.
Weitere Informationen, erforderliche Formulare und Merkblätter finden Sie unter: www.leader.bayern.de
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Information_LEADER_Projektauswahlkriterien, 386 KB |
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LEADER_Projektbeschreibung, 249 KB |
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Beiblatt Projektauswahl, 195 KB |
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LEADER_Richtlinie_baymbl-2023-371, 315 KB |
Die Projekte der LAG Region Obermain e. V. werden gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).