Wissenswertes zu LEADER
Sie haben eine Projektidee oder bereits ein konkretes Projekt, das Sie gerne umsetzen möchten?
Um eventuell eine LEADER-Förderung in Anspruch nehmen zu können, sind folgende Voraussetzungen wichtig:
- Das Projekt muss den Entwicklungs- und Handlungszielen der LES zugeordnet werden können.
6.2.1 Entwicklungsziel 1: Stärkung der Region Obermain als Tourismus-, Freizeit-, Kultur- und Tratitionsregion
6.2.2 Entwicklungsziel 2: Stärkung der Region Obermain als Wirtschafts- und Lebensraum
6.2.3 Entwicklungsziel 3: Stärkung der Region Obermain als nachhaltige Landbewirtschaftungs- und Naturregion
- Das Projekt muss innovativ sein - mindestens lokal "Neu" (siehe Vorgaben "Projektbeschreibung" unten)
- Die Projektauswahlkriterien (siehe PDF-Datei) müssen erfüllt sein
- Es ist eine transparente Kostenübersicht mit Angeboten erforderlich - jeweils ein Angebot für jede Teilleistung
- Die Projektträgerschaft und die Nachhaltigkeit (Projektbetreuung über den Zeitraum der Zweckbindungsfrist) muss gesichert sein. Angebot für jede Teilleistung
Förderung
- Förderung für wirtschaftliche Projekte - 40 %
- Förderung sonstiger Projekte - 60 %
- Keine Förderung der Umsatzsteuer - Förderung der Nettokosten
- Fördergrenzen- Mindestzuschuss 7.000 €, Höchstförderung 250.000 €
- Eigenanteil mindestens 10 %
WICHTIG - Projekte dürfen vor der Bewilligung nicht begonnen sein!
Für den Projektantrag finden Sie nachfolgend die benötigten Unterlagen und Merkblätter zum Downloaden:
Information_LEADER_Projektauswahlkriterien, 393 KB |
LEADER_Projektbeschreibung, 249 KB |
LEADER_Richtlinie_baymbl-2023-371, 315 KB |
Weitere Informationen, erforderliche Formulare und Merkblätter finden Sie unter: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | LEADER 2023 - 2027 (bayern.de) .
Haben Sie Fragen zur LEADER-Förderung, Projektvorschläge oder möchten Sie Mitglied werden?
Dann kontaktieren Sie uns bitte - wir freuen uns auf Sie!
Die Projekte der LAG Region Obermain e. V. werden gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).