Vereinspauschale
Im Rahmen der Vereinspauschale wird der außerschulische Sport durch den Freistaat Bayern gefördert. Hierfür ist vom jeweiligen Sport-/Schützenverein, der die allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien erfüllt, ein Antrag beim zuständigen Landratsamt einzureichen.
Sobald ein entsprechender Antrag auf Vereinspauschale für das Jahr 2024 zur Verfügung steht (Antragsverfahren 2023 bereits abgeschlossen), wird er an dieser Stelle veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) vom 05.12.2022 (gültig ab 01.01.2023):
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Auszug Sportförderrichtlinien 2023, 2239 KB |
Aufstellung der anerkannten Übungsleiterlizenzen:
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Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen, 88 KB |
http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/701753732518
https://www.blsv.de/blsv/vereinsservice/foerderung/foerderung-sportbetrieb.html