Vereinspauschale
Im Rahmen der Vereinspauschale wird der außerschulische Sport durch den Freistaat Bayern gefördert. Hierfür ist vom jeweiligen Sport- /Schützenverein, der die allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien erfüllt, ein Antrag auf Vereinspauschale beim zuständigen Landratsamt zu stellen.
Sobald ein entsprechender Antrag für das Jahr 2020 zur Verfügung steht (Verfahren 2019 bereits abgeschlossen), wird er an dieser Stelle eingestellt.
Weitere Informationen:
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) vom 30.12.2016:
![]() | Auszug_aus_den_Richtlinien, 197 KB |
Aufstellung der anerkannten Übungsleiterlizenzen:
![]() | Lizenzkatalog 2019, 527 KB |
http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/701753732518
https://www.blsv.de/blsv/vereinsservice/foerderung/foerderung-sportbetrieb.html