Vereinspauschale
Im Rahmen der Vereinspauschale wird der außerschulische Sport durch den Freistaat Bayern gefördert. Hierfür ist vom jeweiligen Sport-/Schützenverein, der die allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien erfüllt, ein Antrag beim zuständigen Landratsamt einzureichen.
Sobald ein entsprechender Antrag auf Vereinspauschale für das Jahr 2022 zur Verfügung steht (Antragsverfahren 2021 bereits abgeschlossen), wird er an dieser Stelle veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) vom 30.12.2016:
![]() | Auszug Sportförderrichtlinien, 503 KB |
Aufstellung der anerkannten Übungsleiterlizenzen:
![]() | Lizenzkatalog, 89 KB |
http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/701753732518
https://www.blsv.de/blsv/vereinsservice/foerderung/foerderung-sportbetrieb.html