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Energiepreiszuschuss Sport- und Schützenvereine


Gemäß der Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern wurde allen Vereinen, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben, pauschal ein Energiepreiszuschuss in Höhe von 80% der einfachen Vereinspauschale 2023 ausbezahlt. 

Zuwendungsfähig ist allerdings nur der Unterschiedsbetrag der tatsächlich entstandenen Energiekosten der Jahre 2021 und 2023 (Energiemehrausgaben). Um diese angefallenen Mehrkosten an Energieausgaben feststellen zu können, ist der folgende Verwendungsnachweis von den betreffenden Vereinen auszufüllen und mit entsprechenden Nachweisen (z.B. Jahresrechnungen) versehen bis spätestens 30.04.2024 per E-Mail an das Landratsamt Lichtenfels zu schicken:

Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss Vereine, 17 KB
Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis des allgemeinen Energiepreiszuschusses, 535 KB
Richtlinie - allg. Energiepreiszuschuss, 214 KB

Übersteigt der Differenzbetrag der entstandenen Energieausgaben der Jahre 2023 und 2021 den ausbezahlten Zuschuss, verbleibt die Zahlung beim Verein. Fallen die Energiemehrausgaben allerdings geringer aus als der bereits ausbezahlte Zuschussbetrag, wird der Unterschiedsbetrag zurückgefordert bzw. bei der Auszahlung der Vereinspauschale 2024 in Abzug gebracht.

Erfolgt keine (fristgerechte) Vorlage des Verwendungsnachweises wird der ausbezahlte Energiepreiszuschuss in voller Höhe zurückgefordert.  

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Baehr
Tel.: 09571/18-3320
Zimmer: E14
Gebäude: Kronacher Str. 30