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Vereinspauschale


Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat mitgeteilt, dass auch im Jahr 2024 der außerschulische Sport im Rahmen der Vereinspauschale gefördert wird. Hierfür ist vom jeweiligen Sport-/Schützenverein, der die allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien erfüllt, der folgende Antrag auf Vereinspauschale beim zuständigen Landratsamt einzureichen:

Antragsformular Vereinspauschale 2024, 4905 KB

Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag auf Vereinspauschale komplett online zu stellen. Hierbei kann Schritt für Schritt sowohl der Antrag ausgefüllt und abgeschickt als auch Anlagen (z.B. Lizenzen) einfach per pdf hochgeladen werden.

Online-Antrag Vereinspauschale

Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist der 01.03.2024. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist; ein späterer Eingang des Antrages oder dazugehöriger Anlagen kann keine Berücksichtigung mehr finden, da alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel nach Maßgabe der am 01.03.2024 vorliegenden Vereinsdaten verteilt werden.

Zusammen mit dem Antrag müssen dem Landratsamt die zu berücksichtigenden gültigen Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die im Verein eingesetzt werden, vorgelegt werden (keine Erklärung zur Einreichung von Lizenzen bei Kopien mehr nötig).

In diesem Zusammenhang teilen wir mit, dass das Bayerische Staatsministerium  des Innern, für Sport und Integration plant die sogenannte Kappungsgrenze von Lizenzen (Nr. 5.1.6.4 SportFöR) aufzuheben. Da es hierzu jedoch noch keine endgültigen Informationen gibt, weisen wir darauf hin, dass vorsorglich alle im Verein eingesetzten Trainer- und Übungsleiterlizenzen, also auch solche, deren Angabe bislang wegen den Vorgaben der Höchstgrenze (Anzahl Lizenzen darf grundsätzlich 4% der Gesamtmitgliederzahl nicht überschreiten) unterblieben sind, eingereicht werden sollen.

Für Trainer/Übungsleiter, die ihre Lizenz bei unterschiedlichen Vereinen einsetzen, ist die entsprechende Erklärung zur Teilung von Lizenzen auszufüllen.

Erklärung Lizenzteilung, 501 KB

Weitere Informationen:

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) vom 05.12.2022 (gültig ab 01.01.2023): 

Auszug Sportförderrichtlinien 2023, 2239 KB

Aufstellung der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen:

Lizenzliste Stand 31.01.2024, 36 KB
Datenschutzhinweis, 352 KB

http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/701753732518

https://www.blsv.de/blsv/vereinsservice/foerderung/foerderung-sportbetrieb.html

Ansprechpartner / Kontakt

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Frau Baehr
Tel.: 09571/18-3320
Zimmer: E14
Gebäude: Kronacher Str. 30