Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat mitgeteilt, dass auch im Jahr 2025 der außerschulische Sport im Rahmen der Vereinspauschale gefördert wird. Hierfür ist vom jeweiligen Sport-/Schützenverein, der die allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien erfüllt, der folgende Antrag auf Vereinspauschale beim zuständigen Landratsamt einzureichen:
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Antragsformular_Vereinspauschale_2025, 5069 KB |
Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag auf Vereinspauschale komplett online zu stellen. Hierbei kann Schritt für Schritt sowohl der Antrag ausgefüllt und abgeschickt als auch Anlagen (z.B. Lizenzen) einfach per pdf hochgeladen werden.
Online-Antrag Vereinspauschale
Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist der 03.03.2025. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist; ein späterer Eingang des Antrages oder dazugehöriger Anlagen kann keine Berücksichtigung mehr finden, da alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel nach Maßgabe der am 03.03.2025 vorliegenden Vereinsdaten verteilt werden.
Zusammen mit dem Antrag müssen dem Landratsamt die zu berücksichtigenden gültigen Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die im Verein eingesetzt werden, vorgelegt werden (keine Erklärung zur Einreichung von Lizenzen bei Kopien mehr nötig).
Für Trainer/Übungsleiter, die ihre Lizenz bei unterschiedlichen Vereinen einsetzen, ist die entsprechende Erklärung zur Teilung von Lizenzen auszufüllen:
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Erklärung Lizenzteilung, 501 KB |
Weitere Informationen:
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) vom 05.12.2022 (gültig ab 01.01.2023):
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Sportförderrichtlinien, 52 KB |
Aufstellung der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen:
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Liste der anerkannten Trainer-und Übungsleiterlizenzen 2025 (Stand 2024-11-29), 770 KB |
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Datenschutzhinweis, 352 KB |
https://www.innenministerium.bayern.de/sport/foerderung/vereinspauschale/