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Jugendschutz bei Veranstaltungen


Jugendschutz bei Veranstaltungen

Um eine Veranstaltung zu einem erfolgreichen und gelungenen Fest werden zu lassen, müssen die Verantwortlichen bereits im Vorfeld wichtige Aufgaben erledigen.

Die folgenden Hinweise sollen deshalb als Leitfaden und Arbeitshilfe für Vereine, Verbände, Organisationen und Schulen, die Tanz- oder Musikveranstaltungen durchführen, dienen. Es soll helfen, Veranstaltungen unter Berücksichtigung relevanter Gesetze vorzubereiten und durchzuführen.

Der Veranstalter eines öffentlichen Festes hat zahlreiche gesetzliche Pflichten und eine Menge Verantwortung, dies gilt besonders, wenn Kinder und Jugendliche mitfeiern (z.B. Jugendschutzgesetz §§ 1, 4, 5, 9, 10 und Gaststättengesetz §§ 6, 12, 19, 20 u.a.).

Es ist deshalb in jedem Fall erforderlich, sich im Vorfeld mit den gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vertraut zu machen und vor allem die Einhaltung der Bestimmungen bezüglich der Anwesenheit, der Abgabe von alkoholischen Getränken und dem Rauchen anlässlich der Veranstaltung sicherzustellen! Grundsätzlich steht im Vordergrund, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen!

Wir wünschen Ihrer Veranstaltung einen gelungenen, störungsfreien und erfolgreichen Verlauf und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung!

Jugendschutz bei Veranstaltungen ? Was muss man nach dem Jugendschutzschutzgesetz beachtet werden Jugendschutz bei Veranstaltungen ? Was muss man nach dem Jugendschutzschutzgesetz beachtet werden, 356 KB
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