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Hilfen zur Erziehung


Sollte -aus welchen Gründen auch immer- eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet sein, so gewährt das Jugendamt auf Antrag Hilfe zur Erziehung. Im Mittelpunkt steht hierbei das Wohl des Kindes. Neben den klassischen Formen der Erziehungshilfe in Heimen und Pflegefamilien setzt das Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Schwerpunkt bei den teilstationären und ambulanten Hilfen.
Hilfen zur Erziehung sind:

1. Ambulante Hilfen:

  • Erziehungsberatung:

Die Erziehungsberatungsstelle unterstützt Kinder, Jugendliche und Eltern bei der Klärung und Bewältigung individueller und familiärer Probleme.          
Ansprechpartner: Erziehungsberatungsstelle Lichtenfels, Schloßberg 2, 96215 Lichtenfels, Telefon 09571/939190.

  • Soziale Gruppenarbeit bzw. soziale Trainingsmaßnahmen:

Die soziale Gruppenarbeit ist für ältere Kinder und Jugendliche gedacht und zielt auf soziales Lernen in der Gruppe.       
Ansprechpartner: Sachgebiet Jugend und Familie, Herr Gernlein, Zimmer-Nr. E62, Telefon 09571/18-4205, E-Mail: martin.gernlein@landkreis-lichtenfels.de.

  • Erziehungsbeistandschaft:

Der Erziehungsbeistand soll mit dem Kind oder dem Jugendlichen zusammen in dessen gewohntem Umfeld versuchen, bestehende Entwicklungs- oder Erziehungsprobleme zu überwinden.

Ansprechpartner: Sachgebiet Jugend und Familie, Herr Gernlein, Zimmer-Nr. E62, Telefon 09571/18-4205, E-Mail: martin.gernlein@landkreis-lichtenfels.de.

  • Sozialpädagogische Familienhilfe:

Die Sozialpädagogische Familienhilfe betreut und begleitet eine Familie sehr  intensiv in ihren Erziehungsaufgaben. Sie hilft auch bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen. Durch den rechtzeitigen Einsatz eines Familienhelfers soll das Selbsthilfepotenzial der Familie gestärkt und eine Herausnahme des Kindes aus der Familie verhindert werden.      
Ansprechpartner: Sachgebiet Jugend und Familie, Zimmer-Nr. E62, Telefon 09571/18-4205, E-Mail: martin.gernlein@landkreis-lichtenfels.de.

2. Teilstationäre Hilfen:

Erziehung in einer Heilpädagogischen Tagesgruppe/Tagesstätte außerhalb des Landkreises Lichtenfels:
Durch diese Hilfe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützt werden. Dadurch soll der Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie gesichert werden.

3. Stationäre Hilfen:

  • Vollzeitpflege:

Vollzeitpflege ist eine familienersetzende Hilfe, bei der die Erziehung durch geeignete Pflegeeltern anstelle der leibl. Eltern geleistet wird.

  • Heimerziehung:

Auch die Heimerziehung stellt eine familienersetzende Erziehung dar. Die Auswahl einer geeigneten Einrichtung erfolgt durch das Jugendamt und orientiert sich am jeweiligen erzieherischen Bedarf des Kindes oder Jugendlichen.

4. Sonderform der Hilfe zur Erziehung:

Eine Sonderform der Hilfe ist die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung:
Die Einzelbetreuung ist als Hilfe für besonders gefährdete Jugendliche gedacht, die selbst im Rahmen einer Heimerziehung nicht mehr ausreichend beeinflusst werden können.

Kosten:
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung sind kostenlos. Bei teilstationären und stationären Maßnahmen müssen sich die Eltern in der Regel im Rahmen ihrer Einkommensverhältniss an den Kosten beteiligen.

Einen Antrag auf eine konkrete Hilfe übermitteln wir Ihnen aufgrund der vielfältigen Angebote gerne nach einer persönlichen Beratung.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Willner
Tel.: 09571 18-4247
Zimmer: 305
Gebäude: Kronacher Straße 30