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Hilfe für junge Volljährige


Einem jungen Volljährigen soll auf Antrag Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. In der Regel soll diese Hilfe längstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres geleistet werden. Als Maßnahmen kommen im wesentlichen die Angebote der Hilfen zur Erziehung in Betracht.

Ambulante Hilfen sind kostenlos, bei stationären Hilfen haben der junge Volljährige sowie dessen Eltern nach ihren jeweiligen Einkommensverhältnissen einen Kostenbeitrag zu entrichten.

Einen Antrag auf eine konkrete Hilfe übermitteln wir Ihnen aufgrund der vielfältigen Angebote gerne nach einer persönlichen Beratung.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Seitz
Tel.: 09571 18-4220
Zimmer: 312
Gebäude: Kronacher Straße 30
Frau Heller
Tel.: 09571 18-4221
Zimmer: 310
Gebäude: Kronacher Straße 30
Frau Geißer
Tel.: 09571 18-4250
Zimmer: 311
Gebäude: Kronacher Straße 30
Herr Laschka
Tel.: 09571 18-4245
Zimmer: 309
Gebäude: Kronacher Straße 30
Herr Albert
Tel.: 09571 18-4231
Zimmer: 311
Gebäude: Kronacher Straße 30
Frau Neuhaus-Grosch
Tel.: 09571 18-4229
Zimmer: 312
Gebäude: Kronacher Straße 30
Frau Paul
Tel.: 09571 18-4233
Zimmer: 310
Gebäude: Kronacher Straße 30