Einem jungen Volljährigen soll auf Antrag Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. In der Regel soll diese Hilfe längstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres geleistet werden. Als Maßnahmen kommen im wesentlichen die Angebote der Hilfen zur Erziehung in Betracht.
Ambulante Hilfen sind kostenlos, bei stationären Hilfen haben der junge Volljährige sowie dessen Eltern nach ihren jeweiligen Einkommensverhältnissen einen Kostenbeitrag zu entrichten.
Einen Antrag auf eine konkrete Hilfe übermitteln wir Ihnen aufgrund der vielfältigen Angebote gerne nach einer persönlichen Beratung.
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Geschäftsverteilung ASD, 215 KB |