Der Pflegekinderdienst beim Sachgebiet Jugend und Familie vermittelt Kinder in Vollzeitpflege. Die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie ist eine spezielle Form der Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses.
Die Vollzeitpflege ist grundsätzlich eine auf meist unbestimmte Dauer ausgerichtete Erziehungshilfe, die in Dauerpflege oder in Einzelpflege oder auch in einer Adoption münden, aber auch mit einer Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie beendet werden kann.
Pflegekinder bleiben in ihren Wurzeln den leiblichen Eltern -trotz teilweise schwierigster Erfahrungen- häufig emotional verbunden. In nahezu allen Fällen werden darum während der Vollzeitpflege Kontakte zur Herkunftsfamilie aufrecht erhalten.
Pflegekinder haben zwei Familien!
Pflegekinder haben unterschiedliche Persönlichkeiten mit Stärken, Schwächen, Vorlieben und Abneigungen. Sie bringen häufig ihre eigenen Geschichten mit, einschl. Erfahrungen und Herausforderungen. Pflegekinder brauchen eine passende "Familie", die Kraft, Geduld und Liebe hat, sich für sie stark zu machen.
Pflegeeltern sind keine "Super"-Eltern, sondern Menschen mit "dem Herz auf dem rechten Fleck". Sie können verheiratet oder in Partnerschaft lebend sein. In Ausnahmefällen können auch Einzelpersonen berücksichtigt werden, wenn für den Bedarf des Kindes ein (Ersatz)Elternteil ausreicht.
Wichtig ist, dass Pflegeeltern und -kinder zueinander passen.
Welche Unterstützung leistet der Pflegekinderdienst des Sachgebiets Jugend und Familie?
Wir sind Ansprechpartner, wenn Sie grundlegende Informationen über die Vollzeitpflege suchen.
- Wir beraten Sie ausführlich vor und bei der Aufnahme eines Kindes.
- Während des Pflegeverhältnisses stehen wir begleitend und unterstützend zur Seite.
- Pflegeelterntreffs und Fortbildung ermöglichen Ihnen, sich über spezifische Themen zu informieren und sich mit anderen Pflegeeltern auszutauchen.
Für die Aufnahme eines Pflegekindes erhalten Familien ein mtl. Pflegegeld in Höhe von ca. 700,00 € bis 1.000,00 € (je nach Alter des Kindes).
Für das Pflegekind steht den Pflegeeltern auch Kindergeld zu. Ein Teil des Kindergeldes wird jedoch vom Pflegegeld abgezogen. Rund 300,00 € des Pflegegeldes stellen eine Entschädigung für den Erziehungsaufwand dar. Mit dem Restbetrag des Pflegegeldes müssen die Lebenshaltungskosten (z. B. Bekleidung) für das Pflegekind finanziert werden.
Für besondere Anlässe können einzelne Zuschüsse gewährt werden.
Flyer Vollzeitpflege, 936 KB |
Information Vollzeitpflege, 160 KB |