Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform, vor allem für Kinder unter 3 Jahren.
Tagespflege ist ein gleichwertiges Betreuungsangebot neben der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
Die Tagesmutter / der Tagesvater betreut Kinder auf selbstständiger Basis in der eigenen Wohnung zu individuell vereinbarten Zeiten.
Tagesmütter/Tagesväter benötigen eine Pflegeerlaubnis, wenn die Betreuung mehr als 15 Wochenstunden beträgt, wenn die Betreuung entgeltlich ist und wenn der Zeitraum mehr als 3 Monate umfasst.
Die Pflegeerlaubnis wird vom Sachgebiet Jugend und Familie erteilt und belegt, dass die Tagespflegeperson die notwendige Qualifikation absolviert hat, die persönlichen Voraussetzungen erfüllt und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt.
Vorteile der Tagespflege sind der familiäre Rahmen, die kleine Gruppengröße (gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze = 5 Kinder pro Tagespflegeperson) und individuelle, flexible Betreuungszeiten.
Der Fachdienst Kindertagespflege berät sie gerne:
- wenn Sie eine/n Tagesmutter/Tagesvater benötigen
- wenn Sie überlegen, ob Tagespflege für Ihr Kind in Frage kommt
oder
- wenn Sie sich für die Tätigkeit als Tagespflegeperson interessieren.
Das Sachgebiet Jugend und Familie bietet:
- Vermittlung von Tagespflegekindern und Tagespflegepersonen
- Zahlung einer Vergütung an die Tagespflegeperson
- Begleitung und Beratung für Eltern und Tagespflegepersonen während des Tagespflegeverhältnisses
- Qualifizierungskurse für Personen, die Tagesmutter/Tagesvater werden möchten
- regelmäßige Fortbildungsangebote für Tagesmütter/Tagesväter
- Leihgegenstände für Tagespflegepersonen (z. B. Hochstühle, Geschwisterkinderwagen).
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Liste_Tagespflegepersonen_Internet_02_2025, 26 KB |