In Tageseinrichtungen (z.B. Kinderkrippen, Kindergärten oder Horte) soll die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gefördert werden. Hierfür erheben die Einrichtungen entsprechende Teilnahmebeiträge.
Zur Förderung der Entwicklung eines Kindes, insbesondere in den ersten Lebensjahren kann auch eine Person vermittelt werden, die das Kind für einen Teil des Tages oder ganztags betreut (Tagespflege). Die Betreuung kann im Haushalt der Pflegeperson oder im Haushalt der Kindeseltern erfolgen.
Unterschreitet das Einkommen von Eltern und Kindern bestimmte Grenzen, so können die oben genannten Teilnahmebeiträge bzw. die Kosten der Tagespflege ganz oder teilweise auf Antrag vom Landkreis Lichtenfels übernommen werden.
Antragsvordrucke gibt es beim Landratsamt oder teilweise bei den Kindergärten (für die Übernahme der Kindergartengebühren). Bitte beachten Sie auch unseren Formularservice.
Antrag Übernahme Teilnahmebeiträge, 454 KB |