Schriftgröße AAA

Themen / Inhalt

Jugendgerichtshilfe - Projekt Meilenstein


Nach Einleitung eines Strafverfahrens gegen Jugendliche oder junge Erwachsene bis 21 Jahre sollen so bald wie möglich die Lebens- und Familienverhältnisse, der Werdegang, das bisherige Verhalten des Beschuldigten und alle übrigen Umstände ermittelt werden, die zur Beurteilung der seelischen, geistigen und charakterlichen Eigenart dienen können. Die Jugendgerichtshelfer begleiten straffällig gewordene Jugendliche durch das Gerichtsverfahren. Sie sind jedoch keine Pflichtverteidiger und auch keine "Privatschnüffler".
Im Jugendstrafrecht steht das Bemühen im Vordergrund, erzieherisch auf die jungen Menschen einzuwirken. Ziel der Jugendgerichtshilfe ist es deshalb, unter Beachtung pädagogischer und sozialer Gesichtspunkte eine dem Jugendlichen angemessene Reaktion seitens des Gerichts auf die begangene Straftat zu fördern. Dem jungen Menschen soll das Unrecht seines Tuns verdeutlicht werden, um ihn von zukünftigen Straftaten abzuhalten.

Zu den Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehören:

  • Unterstützung der beteiligten Behörden
  • Erforschung der Täterpersönlichkeit, seiner Entwicklung und seiner Umwelt
  • Berichterstattung gegenüber dem Jugendgericht und evtl. Teilnahme an der Hauptverhandlung
  • Beratung und Vermittlung von Hilfsangeboten
  • Überwachung von Auflagen und Weisungen des Gerichts
  • Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe.

Verfahrensablauf:

Nach dem Eingang der Anklageschrift beim Jugendamt lädt die Jugendgerichtshilfe den Beschuldigten zu einem ausführlichen Gespräch über die Tat und deren strafrechtliche Folgen ein. Ziel ist es, sich einen Eindruck von der Persönlichkeit des Jugendlichen oder des Heranwachsenden zu schaffen und seine strafrechtliche Verantwortlichkeit zu klären. Bei Heranwachsenden ist auch die Frage zu beantworten, ob Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht zur Anwendung kommen soll. Die gewonnen Informationen bilden die Basis für den Jugendgerichtshilfebericht. In diesem Bericht können evtl. auch zu ergreifende Maßnahmen vorgeschlagen werden.

Bei Schöffenverhandlungen nimmt der Jugendgerichtshelfer an der Hauptverhandlung teil. Er trägt die wesentlichen Gesichtspunkte zur Persönlichkeit des Betroffenen, seiner Entwicklung und seines sozialen Umfeldes vor.

Jugendgerichtliche Maßnahmen:

Das Jugendstrafrecht unterscheidet zwischen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe.

Zu den Erziehungsmaßregeln gehört die Erteilung von Weisungen sowie die Anordnung, Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen. Der Betroffene kann z. B. angewiesen werden, in gemeinnützigen Institutionen unentgeltlich Arbeit zu leisten, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen, einen Täter-Opfer-Ausgleich durchzuführen oder an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen. Die gemeinnützige Arbeit wird dann vom Jugendgerichtshelfer vermittelt.

Projekt Meilenstein:

Seit 01.01.2010 steht mit dem Projekt "Mein Leben neu steuern - Inspiration nutzen (Meilenstein)" ein Projekt zur Verfügung, das Jugendlichen und jungen Volljährigen im Landkreis Lichtenfels eine Plattform gibt, um im Rahmen der Richterlichen Weisungen ihre Defizite aufzuarbeiten und auszgleichen, die oftmals ursächlich für die kriminellen Handlungen sind. Vom Jugendrichter auferlegte abzuleistende Sozialstunden sollen nicht nur "abgesessen" werden, sondern es soll gerade innerhalb dieses Stundenkontingents angesetzt werden, um Defzite aufzuarbeiten und auszugleichen. Das Projekt "Meilenstein" versucht soziale Benachteiligungen oder individuelle Beeinträchtungen auszugleichen. Der innovative Projektansatz besteht darin, dass für die Jugendlichen und jungen Volljährigen hier ein Gesamtpaket vorliegt, dass für jeden Einzelnen im Rahmen der Ableistung der richterlichen Weisungen eine passgenaue Unterstützung bietet. Somit soll erreicht werden, dass sehr viele junge Menschen im Landkreis Lichtenfels eine Perspektive erhalten, ihr Leben neu auszurichten und eben gerade nicht den kriminellen Weg einzuschlagen.
Träger des Projekts ist der Caritasverband für den Landkreis Lichtenfels e.V., Schloßberg 2, 96215 Lichtenfels.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Kornprobst
Tel.: 09571 18-4224
Zimmer: 309
Gebäude: Kronacher Straße 30