Das Jugendamt berät in allen Fragen zu Sorgerecht und Umgangsrecht. Hierfür stehen die Sozialpädagogen des Allgemeinen Sozialdienstes zur Verfügung. In vertrauensvoller
Zusammenarbeit mit den Eltern und den Kindern versuchen sie individuelle Lösungen zum Wohle der Kinder und Jugendlichen zu entwickeln.
Das Jugendamt untersützt das Familien- und Vormundschaftsgericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für Kinder und Jugendliche betreffen. Das Jugendamt bringt in das gerichtliche Verfahren erzieherische und soziale Gesichtspunkte ein, berichtet über angebotene und erbrachte Leistungen und weist auf Möglichkeiten der Hilfe hin.
Die jeweils örtliche Zuständigkeit der Ansprechpartner des Allgemeinen Sozialdienstes (s. Kontakt) finden Sie in beigefügter Übersicht.
![]() |
Geschäftsverteilung ASD, 215 KB |