Schriftgröße AAA

Themen / Inhalt

Beratung in Unterhaltsangelegenheiten, Beistandschaften


Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, werden vom Jugendamt bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes beraten und unterstützt.

Anspruch auf Beratung und Unterstützung haben auch Mütter, die bei der Geburt eines Kindes nicht verheiratet sind. Wesentliche Inhalte dieser Beratung sind Fragen zur Vaterschaftsfeststellung, zum Unterhalt, zur Möglichkeit einer Beistandschaftsbeantragung sowie zur gemeinsamen elterlichen Sorge.

Darüber hinaus können auch junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beraten werden.

Durch die Unterhaltsberatung kann unter Umständen der Weg zu einem Rechtsanwalt oder ein Klageverfahren vermieden werden. Die Beratung ist kostenlos.

Antrag Unterhaltsberatung Antrag Unterhaltsberatung, 247 KB

Alleinerziehende Elternteile können beim Jugendamt auch eine (kostenlose) Beistandschaft für ihr Kind beantragen. Das Jugendamt regelt dann die Feststellung der Vaterschaft und/oder macht die Unterhaltsansprüche des Kindes geltend.

Für ausführliche Information zum Unterhaltsrecht, zum Beratungsanspruch und zum Thema Beistandschaften möchten wir auf die verlinkte Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verweisen.

Die Düsseldorfer Tabelle können Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Düsseldorf einsehen bzw. herunterladen.

Einen Antrag auf eine Beistandschaft übermitteln wir Ihnen aufgrund der vielschichtigen Rechtslage gerne nach einer persönlichen Beratung.

Antrag Beendigung Beistandschaft Antrag Beendigung Beistandschaft, 73 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Hellmich
Tel.: 09571 18-4222
Zimmer: 304
Gebäude: Kronacher Straße 30
Herr Lunkenbein
Tel.: 09571 18-4226
Zimmer: 303
Gebäude: Kronacher Straße 30