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Hinweise über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports


Hinweise über die Gewährung von Zuwendungen

zur Sportförderung

Der Landkreis Lichtenfels gewährt nach Maßgabe der jeweils aktuellen Förderrichtlinien Zuwendung zur Förderung des Sports. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Landkreises im Rahmen der „Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit“ gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII.

Gegenstand der Förderung

  • Neubau, Umbau, Erweiterung einschl. Generalinstandsetzung von Sportstätten
  • Beschaffung von „beweglichen Sportgroßgeräten“, die in einem besonderen Großgerätekatalog des BLSV enthalten sind.

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden nur Sportinstitutionen im Landkreis Lichtenfels, die Rechtsfähigkeit besitzen sowie satzungsgemäß Sport betreiben und ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen. Sie müssen beim BLSV bzw. einem seiner Fachverbände gemeldet sein.

Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung beträgt für Sportstätten 10 % der zuwendungsfähigen investiven Kosten, jedoch max. 17.900,00 Euro.

Als zuwendungsfähig für bewegliche Sportgroßgeräte gelten diejenigen Beträge, die zu einem Großgerätekatalog des BLSV als Kostenpauschale festgelegt sind. Die Zuwendung beträgt höchstens 25 % der für die verschiedenen Geräte festgelegten Kostenpauschalen.

Nicht förderungsfähig sind folgende Kostenarten:

  • Kosten des Baugrundstücks und der Erschließung,
  • Kosten des Bauwerks für Gaststätten, Aufenthaltsräume, Wohnräume, bzw. nicht sportlich bedingte Kosten
  • Instandsetzung, deren Kosten weniger als 10.000,00 Euro betragen.
  • Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Platzpflegegeräte

Der Zuwendungsantrag ist vor Maßnahmenbeginn einzureichen.

Für die Bearbeitung werden folgende Angaben/Unterlagen benötigt:

  • Gesamtmitglieder des Vereins (davon Kinder bzw. Jugendliche)
  • Stellungnahme des Kreisvorsitzenden des BLSV´s zur Notwendigkeit der Maßnahme
  • Ist der Verein beim BLSV bzw. einem seiner Fachverbände gemeldet?
  • Wurde beim BLSV bzw. einem seiner Fachverbände ebenfalls ein Zuschussantrag gestellt?
  • Ist der Verein vorsteuerabzugsberechtigt? (bitte Kopie des Bescheids des Finanzamts beifügten)
  • Verfolgt der Verein gemeinnützige Zwecke?
  • Ist der Verein im Vereinsregister eingetragen?
  • Finanzierungsplan
  • Kostenermittlung bzw. Kostenschätzung

Verwendungsnachweis:

Der Zuwendungsempfänger hat die Verwendung des Zuschusses auf Verlangen des Landkreises nachzuweisen.

Förderanträge sind zu richten an:          

Landkreis Lichtenfels

Kreiskämmerei

Kronacher Str. 28 – 30

96215 Lichtenfels

Tel.: 09571/18-1400 bzw. -1416

Fax: 09571/18-1499

hugo.puels@landkreis-lichtenfels.de

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