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Finanzwesen - Allgemeines


Informationen über den Kreishaushalt

Der Landkreis Lichtenfels gibt im Haushaltsjahr 2023 rund 110,4 Millionen € für die Erfüllung seiner Aufgaben aus. Trotz sparsamer Wirtschaftsführung fallen erhebliche Ausgaben an, die vom Landkreis zum großen Teil nicht beeinflussbar sind. Hier sind in erster Linie die Ausgaben für die soziale Sicherung, Jugendhilfe und Hartz IV zu nennen, die rund 25 % des gesamten Haushaltsvolumens im Verwaltungshaushalt ausmachen. Für jedes Kalenderjahr werden in der Haushaltssatzung der Gesamtbetrag der Einnahmen und der Ausgaben des Landkreises sowie der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. In seiner Sitzung vom 18.04.2023 verabschiedete der Kreistag des Landkreises Lichtenfels die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023. Ihr liegt der Haushaltsplan zugrunde.

Haushaltsplan

Durch seine Festsetzung in der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Landkreises und verbindliche Richtlinie für die Haushaltsausführung. Der Haushaltsplan ist in zwei Teile untergliedert: den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt. Im Vermögenshaushalt werden insbesondere Rückflüsse von Darlehen, die Zuführung vom Verwaltungshaushalt, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen sowie die Kreditaufnahmen veranschlagt. Der Vermögenshaushalt umfasst auf der Ausgabenseite insbesondere die Ausgaben für die Baumaßnahmen, Erwerb von Anlagevermögen, die Tilgung von Krediten sowie die Gewährung von Darlehen. Alles, was nicht dem Vermögenshaushalt zuzuordnen ist, fällt in den Bereich des Verwaltungshaushalts. Hier sind auf der Ausgabenseite als wesentliche Ausgabenblöcke die Bezirksumlage, die Personalkosten, die Ausgaben für die soziale Sicherung, die Aufwendungen für Verwaltung und Betrieb und die Aufwendungen für die Schulen zu nennen. Gedeckt werden diese Ausgaben insbesondere durch die Einnahmen aus der Kreisumlage, den Schlüsselzuweisungen sowie den allgemeinen Zuweisungen und Erstattungen des Freistaates Bayern sowie bei den kostenrechnenden Einrichtungen (z. B. der Abfallbeseitigung) durch die Gebühren.

Kreisumlage / Bezirksumlage

Die Landkreise legen ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf durch die sogenannte Kreisumlage auf die kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden um. Umlagegrundlagen für die Kreisumlage sind die für die kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden geltenden Steuerkraftzahlen und 80 % der Schlüsselzuweisungen des vorangegangenen Jahres.

Die Kreisumlage wird vom Kreistag jährlich in Form eines Hebesatzes aus den Umlagegrundlagen neu festgesetzt. Sie wird bei den Umlageschuldnern, sprich den kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden in monatlichen Raten erhoben. Im Haushaltsjahr 2023 wurde der Kreisumlagehebesatz auf 44 % festgesetzt. Die Einnahmen aus der Kreisumlage belaufen sich auf insgesamt 37.340.100,00 € (2.422.600,00 € mehr als im Vorjahr). Im Gegenzug legen die Bezirke den durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die Landkreise um. Dies erfolgt durch die Bezirksumlage, die 2023 mit einem Hebesatz von 17,5 % festgesetzt wurde. Nachdem sich auch die Bezirksumlage nach den fast gleichen Umlagegrundlagen wie die Kreisumlage bemisst, sind für das Haushaltsjahr 2023, aufgrund der leicht gestiegenen Umlagekraft, 126.900,00 € mehr als im Vorjahr an den Bezirk abzuführen, nämlich 14.852.000,00 €. Somit werden rd. 39,8 % der eingenommenen Kreisumlage vom Bezirk im Wege der Bezirksumlage wieder abgeschöpft. Diese Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und den Kommunen bzw. zwischen den Kommunen untereinander bezeichnet man als "Kommunalen Finanzausgleich".

Jahresrechnung

Nachdem vor Jahresbeginn sämtliche zu erwartende Einnahmen und Ausgaben genauestmöglich geschätzt und im Haushaltsplan veranschlagt werden, erfolgt nach Jahresende die Rechnungslegung durch Erstellung der Jahresrechnung. Die Jahresrechnung dient dem Nachweis des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr sowie des Standes des Vermögens, der Rücklagen und der Verbindlichkeiten am Ende des Haushaltsjahres.

Übersicht Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 Übersicht Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023, 155 KB

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