Aufgrund der bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise werden bayernweit verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Das hat das Bayerische Umweltministerium bayernweit veranlasst.
In der Allgemeinverfügung des Landkreis Lichtenfels werden neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen weitere Schutzmaßregeln, wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten und ein Fütterungsverbot von Wildvögeln (hierunter fallen: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) erlassen. Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich überspannt werden.
Seit Oktober 2022 sind in Bayern insgesamt vier Fälle bei Hobby-Geflügelhaltungen in den Landkreisen Miltenberg und Landshut nachgewiesen. Deutschlandweit sind in dieser Saison mehr als 1.200 Fälle bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln amtlich festgestellt worden.
Aus diesem Grund werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, das Auffinden von mehreren verendeten Wasservögeln dem Veterinäramt zu melden.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Trotzdem sollten tote oder kranke Tiere nicht berührt und eingesammelt werden. Hunde sind vom Kadaver fernzuhalten.
Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es unter: www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes Lichtenfels sowie im Amtsblatt Nr. 2022-12 des Landkreises Lichtenfels veröffentlicht.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes telefonisch unter der Nummer 09571/182301 oder per E-Mail (veterinaerwesen@landkreis-lichtenfels.de) zur Verfügung.