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Allgemeinverfügung zur Geflügelpest


Die Geflügelpest breitet sich in Bayern aus -  neue Anordnung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen im Landkreis Lichtenfels

Aufgrund der bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise werden bayernweit verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Das hat das Bayerische Umweltministerium bayernweit veranlasst.

Aus diesem Grund werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, das Auffinden von mehreren verendeten Wasservögeln dem Veterinäramt zu melden. 
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Trotzdem sollten tote oder kranke Tiere nicht berührt und eingesammelt werden. Hunde sind vom Kadaver fernzuhalten.


Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es unter: www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/

Die aktuell im Landkreis Lichtenfels geltenden Allgemeinverfügungen sind in den Amtsblättern Nr. 2022-11 und 2022-12 des Landkreises Lichtenfels veröffentlicht.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes telefonisch unter der Nummer 09571/182301 oder per E-Mail (veterinaerwesen@landkreis-lichtenfels.de) zur Verfügung.