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Pressemitteilung 13-2023: Förderung für Sportvereine


Vereinspauschale kann bis zum 1. März 2023 beantragt werden
 

LICHTENFELS (20.01.2023). Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass laut Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration der außerschulische Sport auch 2023 im Rahmen der Vereinspauschale gefördert wird. Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist der 1. März 2023. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.

Zum 1. Januar 2023 sind die neuen Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern in Kraft getreten durch die auch im Jahr 2023 der außerschulische Sport im Rahmen der Vereinspauschale gefördert werden kann. Wesentliche Änderungen zum Verfahren zur Beantragung der Vereinspauschale sind damit nicht verbunden.

Grundlage ist weiterhin die Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder und der sonstigen Mitglieder, d. h. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre sowie die Zahl der gültigen Übungsleiter-lizenzen, die der Verein für seinen Sportbetrieb einsetzt. Aus diesen Angaben errechnet sich die Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten, wobei die Mitglieder und Lizenzen unterschiedlich gewichtet werden. Die Sport-vereine sind nicht mehr verpflichtet einen Übungsleiter mit Lizenz zu beschäftigen. Der Verein muss lediglich genügend Mitglieder, insbesondere genügend jugendliche Mitglieder haben, um die Bagatellgrenze von 500 Mitgliedereinheiten zu überschreiten.

Neu ist die Einführung einer zusätzlichen Gewichtung für Mitglieder mit Behinderung. Wenn der Verein sie zum Ende des dem Förderjahr vorangegangenen Jahres bei einer entsprechenden Dachorganisation gemeldet hat, werden Mitglieder mit einer Behinderung künftig zehnfach gewertet. 

Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist der 1. März 2023. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist; ein späterer Eingang des Antrags oder dazugehöriger Anlagen kann keine Berücksichtigung mehr finden, da alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel nach Maßgabe der am 1. März vorliegenden Vereinsdaten verteilt werden. Zu diesem Stichtag müssen dem Landratsamt auch die zu berücksichtigenden gültigen Trainer- und Übungsleiterlizenzen im Original (z.B. BLSV-Lizenz mit Foto, Prägepapier des BLSV) oder als Kopie bzw. digital zusammen mit der entsprechend vollständig ausgefüllten und unterschriebenen „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ vorliegen.

Der Antrag auf Vereinspauschale kann im Jahr 2023 erstmals komplett online gestellt werden (siehe Homepage Landratsamt oder Bayernportal). Hierbei kann Schritt für Schritt sowohl der Antrag ausgefüllt und abgeschickt als auch Anlagen (z.B. Erklärungen Lizenzinhaber, Lizenzen) einfach per pdf hochgeladen werden. 

Weiterhin gelten die allgemeinen Fördervoraussetzungen wie zum Beispiel Rechtsfähigkeit, Vereinssitz, Verbandsmitgliedschaft und Beitrags-aufkommen, die den entsprechenden Sportförderrichtlinien entnommen werden können. Diese Richtlinien sowie weitere Informationen können im Internet auf den Seiten des Landratsamtes Lichtenfels (www.landkreis-lichtenfels.de) unter der Rubrik „Landratsamt - Kommunales, Wahlen – Sportförderung“ abgerufen werden. 

Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Lichtenfels Sachgebiet 32 unter der Telefonnummer 09571/18-3320.

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