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Pressemitteilung 344-2023: Wahl 2023 – Briefwahl


Hinweise zur Landtags-/Bezirkswahl; Briefwahlunterlagen für die Landratswahl müssen gesondert beantragt werden

LICHTENFELS (26.09.2023). Das Landratsamt Lichtenfels weist darauf hin, dass die Landtags- und Bezirkswahl auf der einen Seite und die Landratswahl auf der anderen Seite streng getrennt zu behandeln sind.

Dies führt dazu, dass es zwei getrennte Wahlbenachrichtigungen gibt. Auch die Briefwahl muss jeweils getrennt und unabhängig voneinander beantragt werden: Für die Landtags- und Bezirkswahl ist ein Briefwahlantrag zu stellen. Gesondert davon ist für die Landratswahl auch ein Briefwahlantrag zu stellen, wenn die Wahl durch Briefwahl für die Landtags-/ Bezirkswahl und durch Briefwahl für die Landratswahl erfolgen soll.

Die Auszählung der Wahlen wird ebenfalls strikt getrennt erfolgen. Zunächst wird am 08.10.2023 ab 18 Uhr die Landtagswahl ausgezählt und anschließend die Bezirkswahl. Erst danach darf die Landratswahl ausgezählt werden. Die Veröffentlichung der jeweiligen vorläufigen Ergebnisse wird ebenfalls in dieser Reihenfolge erfolgen. Informationen zu den jeweiligen Wahlen finden Sie unter www.lkr-lif.de/wahlen.
 

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