Aufgaben der Gleichstellungsstelle
Die Gleichstellungsstelle ist eine Einrichtung des Landkreises nach dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz. Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, daran mit zu arbeiten, dass die im Grundgesetz Art. 3 Abs.2 garantierte Gleichberechtigung von Frauen und Männern umgesetzt wird.
Der Arbeitsauftrag ist offen. Das Spektrum der Aufgaben und Ziele ist breit angelegt und umfasst auch das Initiieren und die Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen.
Behördeninterne Ziele
Als Leitprinzip gilt die Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, dazu gehören beispielsweise familienfreundliche Arbeitszeiten, Kinderbetreuung, Einstellungen und Fort- und Weiterbildung. Die Gleichstellungsbeauftragte kann auch als Anlaufstelle bei gleichstellungsrelevanten Konflikten als Vermittlerin auftreten.
Behördenexterne Aufgaben
Die Gleichstellungsbeauftragte sieht sich als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger bei
- Fragen zu Gleichstellung und Chancengleichheit in Familie, Beruf und Gesellschaft
- erlebter Benachteiligung oder Diskriminierung (z.B. Mobbing, sexueller Missbrauch) und Gewalt gegen Frauen
Die Gleichstellungsbeauftragte fungiert als Vermittlerin, die an zuständige und fachkompetente Stellen verweist und auf Wunsch auch Kontakte zu Behörden, Institutionen und Verbänden aufnimmt.
Natürlich ist jede Beratung kostenlos, unbürokratisch und streng vertraulich.