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Lebensmittelsicherheit - Rückverfolgbarkeit


Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln

Seit 01.01.2005 ist die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln auf dem gewerblichen Sektor in allen Produktions-, Verarbeitungs-, und Vertriebsstufen durch die Gewerbetreibenden sicherzustellen. Die EU hat mit dieser Vorschrift auf die Schreckensmeldungen auf dem Lebensmittel- und Futtermittelsektor reagiert (BSE und Dioxin). Vor dem Hintergrund des neuen EU-Lebensmittelrechts wurde ein Merkblatt zum besseren Verständnis der Rechtsvorgaben für die Gewerbetreibenden erstellt. Das Konzept der Rückverfolgbarkeit dient dazu, „nicht sichere“ Lebensmittel im Bedarfsfall zeitnah aus dem Verkehr zu ziehen. Zudem können den Verbrauchern gezielt konkrete Informationen über die betroffenen Produkte vermittelt werden.

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Frau Bannert
Tel.: 09571/18-2321
Zimmer: N203
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