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Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland


Um Ihnen unnötige Wartezeiten am Schalter der Kfz-Zulassungsstelle zu ersparen, möchten wir Ihnen einige Tipps geben:
 
Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Antrag / Vollmacht für die Zulassung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Führerschein oder ähnliches können nicht anerkannt werden)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) bzw. bei Fahrzeugen aus Drittländern ein technisches Gutachten gemäß § 21 StVZO
  • ausländische Papiere
  • ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
  • Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Rechnung (auch bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • ggf. neue Hauptuntersuchung oder EU-konformes Formular der ausländischen Hauptuntersuchung (erforderlich bei PKW, wenn älter als 3 Jahre und nicht als Selbstfahrermietfahrzeug eingesetzt, bei LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht und älter als 2 Jahre oder bei LKW über 3,5 t Gesamtgewicht und älter als 1 Jahr!)
  • ggf. gültige Sicherheitsprüfung (erforderlich bei LKW, selbstf. Arbeitsmaschinen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, Omnibussen)
  • ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (erforderlich bei Fahrzeugen aus Staaten außerhalb der EU)
  • ggf. Umsatzsteuererklärung (erforderlich bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)

Bei Fahrzeugen aus Drittländern ist zur Überprüfung der Fahrzeug-Ident-Nummer das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorzufahren. Die Vorführpflicht entfällt, wenn eine schriftliche Bestätigung des Herstellers bzw. einer zur Hauptuntersuchung berechtigten Prüfstelle oder einer zur Abgasuntersuchung berichtigten Werkstätte vorgelegt wird.


Anmerkungen: 

  • Eine Zulassung im Auftrag anderer, auch von Kindern oder Ehegatten, ist nur mit Vollmacht und Ausweis dessen, auf den zugelassen werden soll, möglich.
  • Bei Zulassung auf eine Firma wird zusätzlich eine Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem Handelsregister benötigt. 

 
Wichtige allgemeine Hinweise:  

  • Bei der Zulassung von Leichtkrafträdern gilt die Betriebserlaubnis als Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).  
     
  • Bei der Zulassung auf Minderjährige ist eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter unter Vorlage von deren Personalausweisen erforderlich. Bei Sorgeberechtigung muss zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden. 
     
  • Eine Zulassung richtet sich nur noch nach dem melderechtlichen Hauptwohnsitz. Eine Zulassung auf einen Nebenwohnsitz kommt nicht mehr in Betracht. Juristische Personen (GmbH etc.) lassen auf ihren Sitz bzw. ihre Niederlassung (nach Handelsregister) zu. Die Halterdaten sind in geeigneter Form nachzuweisen (bei juristischen Personen Handelsregisterauszug, Vollmachten nur noch mit Originalunterschriften etc.).  
     
  • Bitte beachten Sie, dass bei Steuerrückständen oder Gebührenrückständen in unserer Kreiskasse keine Zulassung durchgeführt werden kann!  
     
  • Vordrucke und Merkblätter zur Steuerbefreiung, sowie allgemeine Informationen zur Kfz-Steuer und auch das ausfüllbare SEPA-Mandat finden Sie auf den Internetseiten des Zollamtes!

Antrag auf Zulassung Antrag auf Zulassung, 379 KB
Datenschutzhinweis Datenschutzhinweis, 132 KB
Sepa Mandat Sepa Mandat, 116 KB

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Zulassungsstelle
Tel.: 09571/18-9010
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