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Führen von Krafträdern der Klasse A1 ohne theoretische und praktische Prüfung durch Fahrerschulung = Klasse B mit Schlüsselzahl 196


Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:

  • der Inhaber seit mindestens 5 Jahren die Klasse B besitzt.
  • der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalter von 25 Jahren erreicht hat.       
  • ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) über die erfolgreiche Teilnahme an einer "Fahrerschulung" in einer Fahrschule von mindestens neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mindestens vier und Praxis mindestens fünf UE) vorliegt.
  • zwischen Fahrerschulung und Eintragung max. 1 Jahr liegen.

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen)  der Klasse A1 (Hubraum 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung ist nicht erforderlich.

Nach Abschluss der Fahrerschulung hat die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7b FeV auszustellen, die bei der Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen ist.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben!

Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm) nicht älter als 6 Monate
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Kartenführerschein
  • aktuelle "Karteikartenabschrift" (nur, falls es sich beim bisherigen Führerschein um ein Papierdokument handelt, das nicht vom Landratsamt Lichtenfels ausgestellt wurde; erhältlich bei der zuletzt ausstellenden Behörde)

Welche Gebühren fallen an?

  • 38,60 Euro 
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