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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU- oder Listen-Staat)


Eine Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis ist nur möglich durch das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung. Die Vorschriften über die Ausbildung sind nicht anzuwenden. Hierfür muss allerdings die Fahrerlaubnis bei Einreise in die BRD noch Gültigkeit haben.


Bitte wenden Sie sich an eine Fahrschule.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Fahrerlaubnisklassen A, B

  • Fahrerlaubnisantrag (erhältlich in der Führerscheinstelle)
  • Bestätigung der Meldebehörde (Seite 2 im Antrag)
  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm) nicht älter als 6 Monate
  • Originalführerschein
  • Erklärung über Gültigkeit der Fahrerlaubnis und bisherigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Kopie des ausländischen Originalführerscheins mit beglaubigter Übersetzung (durch amtlich anerkannten Übersetzer oder ADAC)
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12, § 67 FeV)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (§ 19 Abs. 1, § 68 FeV) im Original

Welche Gebühren fallen an?

  • 38,80 EURO
  • 15,00 EURO für die Überprüfung der ausländischen Fahrerlaubnis

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Abholung des Kartenführerscheins die bisherige ausländische Fahrerlaubnis einzuziehen  (§ 31 Abs. 4 FeV) ist.

Bei Nichtvorlage des ausländischen Führerscheins kann keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins erfolgen.

siehe auch die Informationen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung!

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter

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Ansprechpartner / Kontakt

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Frau Körber
Tel.: 09571/18-4416
Zimmer: E56
Gebäude: Kronacher Str. 30
Frau Dörrzapf
Tel.: 09571/18-4412
Zimmer: E55
Gebäude: Kronacher Str. 30