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Häufig gestellte Fragen - FAQs


Hier finden die Antworten auf wichtige Fragen ...

Muss ich mich registrieren?

Muss ich mich beim Einwohnermeldeamt meiner Kommune melden?

Wo und wie erhalte ich einen Aufenthaltstitel?

Wie lange darf ich in der Bundesrepublik Deutschland bleiben?

Darf ich arbeiten?

Wer hilft mir bei der Arbeitssuche?

Bekomme ich auch finanzielle Unterstützung?

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung der ersten Leistung?

Kann ich ein Konto eröffnen?

Welche Leistungen können nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten werden?

Müssen ukrainische Geflüchtete in einer Asylunterkunft wohnen?

Wie hoch darf die Miete sein, damit sie vom Landratsamt vollständig erstattet wird?

Ich habe als Vermieter keine einzelnen Strom-, Wasser- und/oder Heizungszähler, ist dies schädlich?

Was mache ich, wenn ich krank werde?

Ich bin Arzt und habe einen ukrainischen Patienten hier, kann ich behandeln?

Warum ist der Antrag auf Asylbewerberleistungen, den ich erhalten habe, nur auf Deutsch? 

Können ukrainische Geldkarten in Deutschland benutzt werden?

Kann ich öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen? (Stand: 01.06.2022)

Corona-Impfungen und Corona-Testungen?

Wo kann ich eine SIM-Karte kaufen?

Wo und wie kann ich Deutsch lernen?

Darf mein Kind in die Schule gehen?

Wie und wann melde ich ein Kind oder einen Jugendlichen an einer Schule an?

Darf mein Kind in den Kindergarten gehen?

Welche Angebote gibt es für Kinder und Jugendliche?

An wen wende ich mich bei akuten Gewalterfahrungen?

Gibt es eine Integrationsberatung?

Gibt es eine Ukrainische Kirchengemeinde?

Ich möchte helfen, was kann ich tun?Ich möchte helfen, was kann ich tun?

Ich habe Wohnraum gemeldet, wie ist das Prozedere? Mietet das Landratsamt Lichtenfels an?

Wie komme ich als Vermieter von privatem Wohnraum an meine Miete?

Ich habe Wohnraum gemeldet, wann bekomme ich einen Flüchtling?

Ich habe mein Haustier mitgebracht, was muss ich tun?

Weitere Informationen finden Sie insbesondere auf der Homepage der Regierung von Oberfranken und anderer Ministerien, etc.


Muss ich mich registrieren? - Stand: 03.04.2022 

Ja. Melden Sie sich bitte per E-Mail an auslaenderamt@landkreis-lichtenfels.de  unter Angabe von Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, derzeitigem Aufenthaltsort und Telefonnummer, Kopie, Reisepass oder sonstiger Aufenthaltserlaubnisse für jede zu registrierende Person. Bitte nur dann eine E-Mail an das Ausländeramt senden, wenn noch keine Meldung per E-Mail über den Zuzug und den Aufenthalt der jeweiligen Personen an die Ausländerbehörde erfolgt ist (Doppelmeldungen verhindern).

Das Landratsamt kommt dann zwecks einer Terminvereinbarung auf die Personen zu. Alle per Mail gemeldeten Personen werden nach und nach abgearbeitet. Aufgrund aktuell hoher Flüchtlingszahlen und der Kompexität der Registrierung dauert dies aktuell aber einige Zeit. 

Die Registrierung ist keine Voraussetzung für den Erhalt von Geldleistungen oder die Aufnahme einer Arbeit. 


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Muss ich mich beim Einwohnermeldeamt meiner Kommune melden? - Stand: 03.04.2022 

Ja, Wenn Sie im Landkreis Lichtenfels längerfristig (für voraussichtlich 6 Monate oder mehr) eine Bleibe bei Verwandten oder Bekannten finden oder in einer selbst angemieteten Wohnung leben, melden Sie sich bitte bei der Einwohnermeldebehörde Ihres Wohnortes.

Ebenso ist dies erforderlich, wenn Sie finanzielle Unterstützung erhalten wollen, Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, Ihre schulpflichtigen Kinder eine Schule besuchen sollen oder Sie ihr Kind für einen Kitaplatz anmelden möchten.

Anschließend erhält die gemeldete Person zeitnah eine vorläufige Bescheinigung (sog. Fiktionsbescheinigung) vom Landratsamt Lichtenfels per Post (bitte darauf achten, dass der Name am Briefkasten ist). 

Mit dieser vorläufigen Bescheinigung können bereits Geldleistungen beantragt werden, auch enthält diese Bescheinigung den Zusatz „Erwerbstätigkeit erlaubt“, es darf also bereits gearbeitet werden, auch erfolgt eine Meldung an die Asylbewerberleistungsstelle.

Dort werden Ihre Daten mit eventuellen Kontakten wie Handynummer etc. erhoben und an die Ausländerbehörde weitergeleitet. Diese verarbeitet die Daten aufenthalts-rechtlich und meldet sie an die Asylbewerberleistungsstelle, damit die Asylbewerber-leistungsstelle Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewähren darf.


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Wo und wie erhalte ich einen Aufenthaltstitel? - Stand: 03.04.2022 

Mit der Meldung beim jeweiligen Einwohnermeldeamt werden Sie in der Ausländerbehörde als Flüchtling aus der Ukraine erfasst.

Zur Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels (nach § 24 Aufenthaltsgesetz) erhalten Sie zunächst eine Bestätigung der Ausländerbehörde über Ihren rechtmäßi-gen Aufenthalt oder eine Fiktionsbescheinigung für 6 Monate. Anschließend können Sie unter auslaenderamt@landkreis-lichtenfels.de einen Termin zur Erteilung eines Aufenthaltstitels vereinbaren.

Die Erstellung des Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz in Scheckkartenformat (wie in der Ukraine auch) erfolgt zentral über die Bundesdruckerei in Berlin und dauert etwa drei bis vier Wochen.


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Wie lange darf ich in der Bundesrepublik Deutschland bleiben? - Stand: 03.04.2022

Der Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz wird in der Regel zunächst auf zwei Jahre ausgestellt.


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Darf ich arbeiten? - Stand: 03.04.2022

Mit der Erteilung der Fiktionsbescheinigung (siehe oben: Wo und wie erhalte ich einen Aufenthaltstitel? bzw. Wer ist für was zuständig?/Wie laufen die ersten Schritte ab?) bzw. des Aufenthaltstitels ist die selbständige und nichtselbständige Erwerbstätigkeit erlaubt.


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Wer hilft mir bei der Arbeitssuche? - Stand: 03.04.2022

Bitte an die Agentur für Arbeit, Lichtenfels 
Gabelsbergerstraße 10a
96215 Lichtenfels
Telefonnummer: 0800 4 5555-00 (Arbeitnehmer); 0800 4 5555-20 (Arbeitgeber)


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Bekomme ich auch finanzielle Unterstützung? - Stand: 03.04.2022

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten, sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde angemeldet und kein eigenes Einkommen und Vermögen haben, bekommen Sie finanzielle Unterstützung vom Staat.

Hierzu bitte E-Mail mit Stichwort Beantragung von Leistungen an: asylblg@landkreis-lichtenfels.de
Die Asylbewerberleistungsstelle wird sich anschließend zwecks einer Terminvereinbarung melden. 


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Wie lange dauert es bis zur Auszahlung der ersten Leistung? - Stand: 03.04.2022

Aktuell beträgt die Zeit zwischen der einwohnermelderechtlichen Anmeldung bei der Gemeinde und der leistungsrechtlichen Erfassung ein paar Tage.

Sobald die leistungsrechtliche Erfassung abgeschlossen ist, kann eine Auszahlung veranlasst werden (per Banküberweisung oder per Barauszahlung im Landratsamt). Eine Terminvereinbarung ist auf jeden Fall erforderlich. Bitte treten Sie mit dem Landratsamt Lichtenfels, Asylbewerberleistungsstelle unter asylblg@landkreis-lichtenfels.de in Verbindung.


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Kann ich ein Konto eröffnen? - Stand: 03.04.2022


Mit einem ukrainischen Identitätsnachweis ist die Kontoeröffnung in den meisten Banken möglich.
Informieren Sie sich über die möglichen Gebühren, bevor Sie ein Konto eröffnen.


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Welche Leistungen können nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten werden? - Stand: 03.04.2022


Ukrainische Geflüchtete erhalten bei Bedarf also wenn nicht selbst über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt wird:

-    einen Platz in einer Asylunterkunft.
-    Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für den allgemeinen Lebensunterhalt  
-    Bei Unterkunft in privatem Wohnraum werden angemessene Wohnkosten auch über Leistungen nach dem AsylbLG abgedeckt.
-    Vorhandenes Einkommen / Vermögen haben ukrainische Geflüchtete bis auf einen Eigenbetrag aber vorrangig einzusetzen, bevor sie Hilfe des Staates erhalten.
-    Zugang zur medizinischen Versorgung (s.u.) 


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Müssen ukrainische Geflüchtete in einer Asylunterkunft wohnen? - Stand: 03.04.2022


Nein. Da es sich bei ukrainischen Geflüchteten um einen Sonderfall handelt, gilt keine Wohnsitzauflage. Wenn Sie eine Unterkunft haben, etwa bei Verwandten oder Bekannten können Sie dort, aber auch in selbst angemieteten Wohnungen leben. Hieran ändert auch eine Registrierung nichts. 


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Wie hoch darf die Miete sein, damit sie vom Landratsamt vollständig erstattet wird? - Stand: 03.04.2022

Das Landratsamt Lichtenfels trägt als örtlicher Träger die Mietkosten, sofern diese angemessen sind. Erforderlich ist die Vorlage eines Mietvertrages. Unter angemessenen Mietkosten ist die ortsübliche Miete zu verstehen. 

Bedarfe für Heizung und zentrale Warmwasserversorgung werden individuell berechnet und in tatsächlicher Höhe anerkannt, soweit sie angemessen sind. 
Mietkautionen können bei vorheriger Zustimmung übernommen werden; Mietkautionen sollen als Darlehen gegenüber den Leistungsberechtigten erbracht werden. 
Die Höhe der Kautionssumme darf nicht mehr als drei Monatsmieten (Kaltmiete) betragen. Die Zahlung darf der Mieter in drei monatlichen Raten vornehmen (§ 551 Bürgerliches Gesetzbuch). 

Bedarfe für Strom sind grds. durch die Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für den allgemeinen Lebensunterhalt von den geflüchteten Personen selbst zu decken.  
 


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Ich habe als Vermieter keine einzelnen Strom-, Wasser- und/oder Heizungszähler, ist dies schädlich? - Stand: 03.04.2022

Nein, hierfür gibt es gesonderte Tabellen, nach denen gewisse Pauschalbeträge bezahlt werden. 


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Was mache ich, wenn ich krank werde? - Stand: 03.04.2022

Sobald Sie bei der Asylbewerberleistungsbehörde registriert sind, sind Sie automatisch im Falle einer Erkrankung abgesichert.

Abgedeckt sind Krankenbehandlungen im Falle, dass 
-    Sie akut erkrankt sind 
-    Sie unter Schmerzen leiden 
-    Sie schwanger sind


Der behandelnde Arzt oder Zahnarzt muss eine Anforderung an die E-Mail-Adresse asylblg@landkreis-lichtenfels.de senden. Dann erhält der Arzt einen Krankenschein zugesandt, mit dem Sie behandelt werden können. (Prozedere ist eigtl. allen Ärzten bekannt)

Im Notfall fahren Sie unbedingt ins nächste Krankenhaus oder rufen Sie unter der Nummer 112 einen Krankenwagen.
Auch wenn Sie noch nicht versichert sind, haben Sie Anspruch auf medizinische Hilfe im Notfall! Zeigen Sie ihren ukrainischen Pass vor. 


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Ich bin Arzt und habe einen ukrainischen Patienten hier, kann ich behandeln? - Stand: 03.04.2022

Ja, auch ohne Krankenschein kann behandelt werden, allerdings nur Notfälle, d.h., wenn akute Schmerzen vorliegen.
Im Nachgang an asylblg@landkreis-lichtenfels.de melden. 


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Warum ist der Antrag auf Asylbewerberleistungen, den ich erhalten habe, nur auf Deutsch? - Stand: 03.04.2022

Weil die Anträge sonst auch in kyrillisch ausgefüllt werden und das ist leider nicht möglich.

 

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Können ukrainische Geldkarten in Deutschland benutzt werden? - Stand: 03.04.2022

Mit international einsetzbaren Karten kann auch in Deutschland gezahlt und Geld am Automaten abgehoben werden. Zumindest so lange die ukrainische Bank die Transaktion zulässt und durchführen kann. Hierbei können aber hohe Gebühren anfallen.

Wenn die Karten nur für das ukrainische Inland vorgesehen sind, können sie in Deutschland nicht benutzt werden.


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Kann ich öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen? - Stand: 01.06.2022

Ab dem 01.06.2022 müssen ukrainische Staatsbürger*innen, einen Fahrausweis vorweisen, um befördert zu werden. 

Hierfür steht im Zeitraum vom 01. Juni 2022 bis 31. August 2022, als kostengünstige Alternative, das 9-Euro-Ticket zur Verfügung, das auf allen VGN-Buslinien und in den Regionalzügen gültig ist.  

Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter: 9-Euro-Ticket | VGN
 






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Haben Geflüchtete auch einen Anspruch auf eine Corona-Impfungen und / oder Corona-Testungen? - Stand: 06.04.2022

Impfung gegen Corona

Ja. Gemäß § 1 Absatz 1 Corona-Impfverordnung haben Personen auch ohne Krankenversicherung einen Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben. In den Fällen der ukrainischen Geflüchteten ist von der Voraussetzung des „gewöhnlichen Aufenthalts“ auszugehen.

Derzeit führen sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Apothekerinnen und Apotheker COVID-19-Impfungen durch. Ergänzend dazu können Impftermine in Impfzentren vereinbart werden, oder es können niedrigschwellige mobile Impfangebote der Bundesländer vor Ort wahrgenommen werden.

Ein digitales COVID-Impfzertifikat der EU kann ebf. ausgestellt werden, sofern eine Impfung mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Die nachträgliche Ausstellung des Impfzertifikats ist kostenfrei in Arztpraxen und Apotheken möglich. Der Impfnachweis kann in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in Papierform oder digitaler Form ausgestellt sein.
 

COVID-19 Test

Ja. Geflüchtete aus der Ukraine haben laut Testverordnung grundsätzlich einen Anspruch auf einen PoC-Antigen-Test. Diesen Anspruch haben auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Für eine Bürgertestung ist ein amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität vorzulegen.

Alle Testzentren finden sich unter: Landkreis Lichtenfels, Oberfranken, Bayern | Informationen für die Bürger (lkr-lif.de)


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Wo kann ich eine SIM-Karte kaufen? - Stand: 03.04.2022

Mobilfunkanbieter wie die Deutsche Telekom und Vodafone bieten allen Geflüchte-ten aus der Ukraine kostenlose SIM-Karten an. Anrufe in die Ukraine und innerhalb der EU sind kostenlos. Aufgrund einer erforderlichen Personalisierung ist dies aber nur in konkreten Shops vor Ort möglich.

Fragen können beispielsweise an ukrainehilfe@telekom.de gerichtet werden. 

Die Firma O2 hat eine ähnliche Aktion angekündigt. Sobald Näheres bekannt ist, informieren wir.


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Wo und wie kann ich Deutsch lernen? - Stand: 03.04.2022

Die Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen einen Integrationskurs besuchen, wenn sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) im Rahmen verfügbarer Plätze zugelassen sind.

Der Zulassungsantrag ist beim BAMF direkt oder dem Kursträger zu stellen. Genaue-re Informationen dazu erteilt die Ausländerbehörde bzw. erhalten Sie über folgenden Link: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kursteilnehmer/Merkblaetter/630-009_merkblatt-zum-antrag-auf-zulassung.html


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Darf mein Kind in die Schule gehen? - Stand: 03.04.2022

Ja, Ihr Kind darf die Schule besuchen, sobald Sie melderechtlich erfasst sind. (Siehe: Wer ist für was zuständig? Wie laufen die ersten Schritte ab? – Einwohnermeldeamt) erfasst sind.

Eine Schulpflicht begründet sich erst nach 90 Tagen, so dass Sie Ihre Kinder, wenn Sie es wünschen, in dieser Zeit noch nicht in der Schule anmelden müssen.

Derzeit werden sogenannte „pädagogische Willkommensgruppen“ eingerichtet. Mel-den Sie sich bitte beim Schulamt in Lichtenfels unter www.lkr-lif.de/schulamt in Ihrem Wohnort. Parallel kann sich auch direkt an die jeweilige Schule gewandt werden. 

Sollte ihr Kind noch nicht gegen Masern geimpft sein, so können die zwei benötigten Impfungen im Abstand von 4 Wochen nachholt werden. Zutrittsvoraussetzung für einen Schulbesuch in Deutschland ist der Nachweis einer vollständigen Masernschutzimpfung.


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Wie und wann melde ich ein Kind oder einen Jugendlichen an einer Schule an? - Stand: 03.04.2022

-> Hier gehts zur Infoseite.


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Darf mein Kind in den Kindergarten gehen? - Stand: 03.04.2022

Wenn Sie planen, länger als 3 Monate im Landkreis zu bleiben, und melderechtlich erfasst sind, können Sie das Kind bei der Gemeinde vor Ort für einen Kitaplatz anmelden.

Abhängig von den personellen und räumlichen Kapazitäten in den örtlichen Einrichtungen, entscheiden die Kita-Träger und die Kita-Leitung ob und ab wann eine Aufnahme in die Einrichtung möglich wäre.

Sollte ihr Kind noch nicht gegen Masern geimpft sein, so können die zwei benötigten Impfungen im Abstand von 4 Wochen nachholt werden. Zutrittsvoraussetzung für einen Kitabesuch in Deutschland ist der Nachweis einer vollständigen Masernschutzimpfung.


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Welche Angebote gibt es für Kinder und Jugendliche? - Stand: 03.04.2022

Informationen zu örtlichen Angeboten, Diensten, Einrichtungen, Jugendtreffs und Veranstaltungen sowie zum Angebot der Vereine, Kinder- und Jugendgruppen erhalten Sie direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung (im Rathaus oder auf der Homepage der Gemeinde- oder Stadtverwaltung).

Für den gesamten Landkreis gibt es überörtliche Angebote. Diese finden Sie auf der Seite des Landkreises Lichtenfels unter www.landkreis-lichtenfels.de  oder auf der Seite des Kreisjugendrings unter www.kjr-lichtenfels.de 


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An wen wende ich mich bei akuten Gewalterfahrungen? - Stand: 03.04.2022

In Fällen von akuter häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt und bei Gewalt gegenüber Kindern, wenden Sie sich bitte direkt an die örtliche Polizeidienststelle bzw. in Akutfällen an die Notrufnummer 110.


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Gibt es eine Integrationsberatung? - Stand: 03.04.2022

Die Caritas und die Diakonie im Landkreis Lichtenfels, unterhalten eine Flüchtlings- und Integrationsberatung. Hierhin können Sie sich bei täglichen Fragen wenden. 

Diakonie:    
Frau Herbersdorf berät die ukrainischen Flüchtlinge in Altenkunstadt, Beiersdorf, Burgkunstadt, Michelau, Kutzenberg und Redwitz.
Frau Herbersdorf, Mobil: 0176 86 96 33 87, MF3@diakonie-klm.de 

Caritas:    
Frau Ehl und Frau Müller, beraten die ukrainischen Flüchtlinge und schwerpunktmäßig die ehrenamtlichen Helfer:Innen vor Ort im Rest des Landkreises 
Momentan Lichtenfels, Schney, Bad Staffelstein, Schönbrunn, Ebensfeld, Unterbrunn.
Frau Ehl, 0176 51 83 77 35, ehl@caritas-lif.de und Frau Müller, 01573 44 21 353, mueller@caritas-lif.de

SkF - JMD:    
Sozialdienst katholischer Frauen – Jugendmigrationsdienst
Frau Rose berät schwerpunktmäßig Jugendliche und junge Erwachse-ne von 12 - 27 Jahre. 
Frau Rose, Mobil: 0175/ 38 49 95 04, rose.kathrin@skf-bamberg.de


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Gibt es eine Ukrainische Kirchengemeinde? - Stand: 03.04.2022

Die Ukrainische griechisch-katholische Seelsorgestelle hält sonntags im Bamberg Gottesdienste in ukrainischer Sprache.
Auf der Webseite https://bamberg-ugkk.de/ finden Sie die aktuellen Nachrichten, die Gottesdienstordnung und die Adresse der Pfarrei.


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Ich möchte helfen, was kann ich tun? - Stand: 03.04.2022


Im Landkreis Lichtenfels gibt es eine klare Aufgabenverteilung:

-> Hilfenetzwerk für Geflüchtete


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Ich habe Wohnraum gemeldet, wie ist das Prozedere? Mietet das Landratsamt Lichtenfels an? - Stand: 03.04.2022

Nein, der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter (Flüchtling) geschlossen. 



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Wie komme ich als Vermieter von privatem Wohnraum an meine Miete? - Stand: 03.04.2022

Grundsätzlich überweist der Mieter an den Vermieter. 

Es ist auch möglich, dass die Mietzahlung für die Dauer des Bezugs von Leistungen vom Landkreis direkt an den Vermieter erfolgt (das Einverständnis des Mieters vorausgesetzt). 

Zu Fragen der angemessenen Wohnkosten etc. (s.o.) 


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Ich habe Wohnraum gemeldet, wann bekomme ich einen Flüchtling? - Stand: 03.04.2022

Das Landratsamt nimmt aktuell in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kommunen Kontakt mit allen Vermietern auf, welche sich über die Wohnraumbörse gemeldet haben. In einem ersten Schritt wird sich ein Bild über den gemeldeten Wohnraum gemacht. 
Anschließend müssen die Angebote mit den ukrainischen Geflüchteten zusammen-gebracht werden. Da die geflüchteten Personen frei entscheiden können ob und mit wem sie einen Mietvertrag eingehen, nimmt dies jedoch einige Zeit in Anspruch. Da sowohl auf Seiten der Vermieter, aber auch auf Seiten der Geflüchteten viele Fragen und auch viel Unsicherheit besteht. 

Bitte haben Sie daher noch etwas Geduld. 

 

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Ich habe mein Haustier mitgebracht, was muss ich tun? - Stand: 03.04.2022

Sie haben die Ukraine aufgrund des Krieges verlassen und haben Ihr Heimtier dabei, folgendes ist nun zu tun:
Die Bedingungen für die Einreise mit Haustieren wurde vorübergehend erleichtert. Für die Einreise nach Deutschland muss derzeit keine Genehmigung nach Verord-nung (EU) 576/2013 vorliegen. Um den Gesundheitszustand des Tieres zu bestimmen, werden die Einreisenden gebeten, ihr Heimtier über dieses Formular (https://www.lkr-lif.de/media/www.lkr-lif.de/org/med_2693/19758_merkblatt_haustiere_ukraine_ua_21032022.pdf) beim Veterinäramt - Landratsamt Lichtenfels; Gabelsberger Straße 24, 96215 Lichtenfels anzumelden.

Bitte achten Sie besonders auf die Hygienemaßnahmen.

Anschließend suchen Sie bitte, mit Ihrem Heimtier einen praktizierenden Tierarzt auf, damit ihr Heimtier dort untersucht, gegen Tollwut geimpft, eventuell „gechipped“ und ein sog. EU-Heimtierausweis ausgestellt werden kann. Ob und welche Tierärzte sich in Bayern bereit erklärt haben, diese Maßnahmen kostenfrei durchzuführen, können Sie bei Ihrem Veterinäramt erfragen. Mit diesem Verfahren ist eine Quarantäne Ihres Heimtieres in Bayern grundsätzlich nicht notwendig.


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Weitere Informationen finden Sie insbesondere auf der Homepage der Regierung von Oberfranken und anderer Ministerien, etc. - Stand: 03.04.2022

Krieg in der Ukraine: Informationen zu Hilfsmöglichkeiten - Regierung von Oberfranken (bayern.de)


Sowie unter: 

Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine -> Hier finden Sie Informationen des Bundesinnenministeriums
Informationen zum Impfen und zu den AHA-Regeln unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/#ukraine in ukrainischer Sprache an
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Informationen zu Einreise und Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine in ukrainischer Sprache 
Hilfen in der Ukrainekrise / Допомога в українській кризі - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)

Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine -> Hier finden Sie Informationen des Bundesinnenministeriums


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