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Meldestelle zum Hinweisgeberschutzgesetz


In Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937, sogenannte „Hinweisgeberrichtlinie“ oder „Whistleblower-Richtlinie“, und auf Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes hat der Landkreis Lichtenfels eine Meldestelle für Mitteilungen von Verstößen und Hinweisen eingerichtet.

Hinweisgeber, die im privaten oder öffentlichen Sektor tätig sind und im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben, können sich an diese Meldestelle wenden.

Wege und Kontakt für Meldung von Verstößen

Interne Meldestelle

Landratsamt Lichtenfels

Hausanschrift: Kronacher Straße 30, 96215 Lichtenfels

Postanschrift: Postfach 1340, 96203 Lichtenfels

E-Mail: hinweisgeberschutzgesetz@landkreis-lichtenfels.de

Onlineformular: Hinweisgeberschutzgesetz

Welche Hinweise und Verstöße können gemeldet werden?

  • öffentliches Auftragswesen,
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität,
  • Verkehrssicherheit,
  • Umweltschutz,
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
  • Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen,
  • Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.

Ansprechpartner / Kontakt

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