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Pressemitteilung 120-2021: COVID-19-Infizierte in den einzelnen Kommunen im Landkreis Lichtenfels


Derzeit 361 Infizierte / 7-Tage-Inzidenz (RKI) am Freitag bei 233,6 / https://impfzentren.bayern/Bis zum 15. April 2021 insgesamt 22.095 Impfungen vorgenommen

LICHTENFELS (16.04.2021). Für den Landkreis Lichtenfels lauten die aktuellen COVID-19-Zahlen (Stichtag 16.04.2021, 10:35 Uhr) wie folgt:

Infizierte insgesamt:   2.942
derzeit noch Infizierte: 361
davon Mutationen
„UK“ (engl. Variante)  
178
Genesene 2.513
Verstorbene:     68

Im Einzelnen weisen die elf Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis folgende Zahl an aktuell noch COVID-19-Erkrankten auf:

Altenkunstadt:  38
Bad Staffelstein: 47
Burgkunstadt:  49
Ebensfeld: 19
Hochstadt a. Main: 9
Lichtenfels: 88
Marktgraitz:  6
Marktzeuln:  22
Michelau:  22
Redwitz:  23
Weismain 38

Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 233,6 (Stichtag 16.04.2021; Quelle RKI).

Im Landkreis wurden in der zurückliegenden Woche drei weitere Schnelltestzentren eröffnet: in Redwitz, Ebensfeld und Marktzeuln. Auf der Seite des Landkreises Lichtenfels finden Sie unter „Schnelltestzentrum“ bzw. „Aktuelles“ alle Infos zu den Schnelltestangeboten im Landkreis Lichtenfels (die dem Landkreis Lichtenfels bekannt sind). Der direkte Link lautet: www.lkr-lif.de/schnelltest.

Zeitreihen und Zahlen der vergangenen Wochen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Lichtenfels (Startseite) www.lkr-lif.de unter der Rubrik: „Aktuelle Zahlen zu den COVID-19-Infizierten und Genesenen im Landkreis Lichtenfels“.

Information zum Infektionsgeschehen

„Nach Analyse des SARS-CoV-2-Infektionsgeschehens im Landkreis zeigt sich weiterhin eine diffuse Verbreitung der SARS-CoV-2-Infektionen, wobei die Transmissionen aktuell schwerpunktmäßig im familiären und privaten Bereich stattfinden. Zunehmend stellen wir auch ein erhöhtes Infektionsgeschehen am Arbeitsplatz fest“, erläutert Landrat Christian Meißner die aktuelle Infektionslage im Landkreis Lichtenfels. „Zusammenfassend sind aber private Treffen mit Freunden und Familienangehörigen aktuell die Hauptansteckungsursache im Landkreis Lichtenfels. Berufliche Kontakte spielen auch zunehmend eine Rolle für die Übertragung von SARS-CoV-2“, so der Landrat weiter.

Schulen, Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Im Landkreis Lichtenfels beläuft sich der Inzidenzwert (Zahl an Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) nach Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts am 16.04.2021 auf 233,6.

Gemäß den Regelungen des Freistaats Bayern ergibt sich bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 für Schulen, Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige ab Montag, 19. April 2021, bis einschließlich Sonntag, 25. April 2021, folgende Regelung:

•    In den Schulen findet in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
•    Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich mindestens zweimal wöchentlich nach Maßgabe des § 18 Abs. 4 Satz 2 bis 5 der 12. BayIfSMV einem Test in Bezug in Bezug auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 unterziehen.
•    An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt. Soweit in den einzelnen Schulen möglich, findet Notbetreuung statt.
•    Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung bestehen.

Durch amtliche Bekanntmachung ist jeweils am Freitag jeder Woche die für den Landkreis Lichtenfels maßgebliche Inzidenzeinstufung nach dem jeweils aktuellen Stand nach Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts vorzunehmen. Die für den Inzidenzbereich maßgebende Regelung gilt jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche, somit von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.

Änderung für Handels- und Dienstleistungsbetriebe

Der 7-Tage-Inzidenz-Wert überschritt im Landkreis Lichtenfels von 14. April 2021 bis 16. April 2021, somit an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 200. Es gelten ab dem zweiten Tag nach Vorliegen der Voraussetzungen, somit zum 18. April 2021, die Regelungen, die an eine Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 geknüpft sind:

Dies sind nachfolgend:

Handels- und Dienstleistungsbetriebe
•    Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt. Abweichend hiervon ist die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften zulässig; hierfür gelten die Hygienestandards des § 12 Abs. 4 Nr. 1, 3 und 4 gemäß der 12. BayIfSMV entsprechend mit der Maßgabe, dass im Schutz- und Hygienekonzept insbesondere Maßnahmen vorzusehen sind, die eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster vermeiden.
•    Ausgenommen von der Untersagung der Öffnung sind der Lebensmittelhandel incl. Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkasse, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel.

Eine Änderung des Inzidenzbereichs ist erst wieder möglich, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen eine Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes unter 200 vorliegt. Dies wird amtlich bekanntgegeben. Die mit amtlicher Bekanntmachung vom 15. März 2021 mitgeteilten maßgeblichen Regelungen für den Inzidenzbereich über 100 bleiben hiervon unberührt.
 

Impfzentrum und Impfungen

Seit dem 28.12.2020 ist das Impfzentrum des Landkreises Lichtenfels in Betrieb. Seither wurde die folgende Anzahl an Impfungen vorgenommen:

BioNTech AstraZeneca Moderna Impfungen in Praxen Gesamt 
Erstimpfungen 8.254 5.860 576 1.584 16.274
Zweitimpfungen 5.661 63 97 5.821
GESAMT 13.915 5.923 673 1.584 22.095

Damit haben rein statistisch 24,37 Prozent der Landkreisbevölkerung eine Erstimpfung und 8,72 Prozent eine Zweitimpfung erhalten. Die Kliniken erhalten vom Landkreis Lichtenfels Impfstoff, den sie an ihr Personal selbst verimpfen. Diese Anzahl ist in der Tabelle ebenfalls berücksichtigt.

Rein statistisch gesehen haben das Bayerische Impfzentrum und die Hausärzte im Landkreis Lichtenfels allein in den vergangenen beiden Wochen rund zehn Prozent der Landkreisbevölkerung geimpft.  

Impfangebot mit AstraZeneca an über 60-Jährige

Sie sind über 60 Jahre alt und möchten sich mit AstraZeneca impfen lassen? Das Kontigent, das dem Landkreis Lichtenfels an dem Impfstoff zur Verfügung steht, wurde nochmals aufgestockt. Deswegen bietet das Bayerische Impfzentrum des Landkreises Lichtenfels weiterhin Impftermine für über 60-Jährige an.

So können Sie einen Impffermin für diese Sonderaktion erhalten: 

1.    Wichtig ist, dass der oder die Impfwillige bereits beim Bayerischen Impfportal registriert ist. (Bayerisches Impfzentrum - Impfregistrierung (https://impfzentren.bayern))
2.    Dann können Sie sich ab sofort über den folgenden Link für einen Impftermin anmelden: http://www.lkr-lif.de/astra


Verlauf der Impfungen:

Zeitraum Erstimpfungen Zweitimpfungen Anzahl
28.12.2020 - 31.12.2020 478 0 478
01.01.2021 - 07.01.2021 587 0 587
08.01.2021 - 14.01.2021 686 0 686
15.01.2021 - 21.01.2021 208 316 524
22.01.2021 - 28.01.2021 778 562 1.340
29.01.2021 - 04.02.2021 561 765 1.326
05.02.2021 - 11.02.2021 610 266 876
12.02.2021 - 18.02.2021 274 734 1.008
19.02.2021 - 25.02.2021 434 577 1.011
26.02.2021 - 04.03.2021 248 343 591
05.03.2021 - 12.03.2021 1.751 119 1.870
13.03.2021 - 18.03.2021 1.658 120 1.778
19.03.2021 - 25.03.2021 1.099 121 1.220
26.03.2021 - 31.03.2021 636 794 1.430
01.04.2021 - 08.04.2021 2.653 931 3.584
09.04.2021 - 15.04.2021 3.531 76 3.607

Jede impfwillige Bürgerin und jeder impfwillige Bürger – also auch unter 60-Jährige –  werden gebeten, sich auf dem Portal des Freistaates Bayern https://impfzentren.bayern/ für eine Impfung zu registrieren bzw. anzumelden. Die Vergabe eines Impftermins erfolgt ausschließlich über dieses Bayerische Impfportal.

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