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Beruf und Familie


Als Mitglied des Familienpakt Bayern orientiert sich die Personalpolitik des Landratsamtes Lichtenfels daran, die Vereinbarkeit von familiärer Verantwortung und Berufstätigkeit stetig zu verbessern.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf umfasst nicht ausschließlich die Kinderbetreuung, sondern schließt in immer größerem Umfang auch die Pflege von Angehörigen mit ein. Wird ein naher Angehöriger pflegebedürftig, so gibt es in unserem Haus die Möglichkeit, kurzfristig bis zu 10 Tage freigestellt zu werden. Bei längerer Pflegebedürftigkeit eröffnen wir, wie im Pflegezeitgesetz vorgesehen, die entsprechenden Möglichkeiten.

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