Die Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige ab sofort beim Landratsamt beantragen. Der Antrag muss dann von der/den Organistationen, bei der/denen das ehrenamtliche Engagement erbracht wird, bestätigt werden (gilt nicht für den Antrag von JULEICA- und Ehrenzeichen-Inhabern sowie Feuerwehrdienstleistende).
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte:
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich (ein angemessener Kostenersatz ist zulässig)
- Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement
- Wohnsitz im Landkreis Lichtenfels und Engagement wird dort ausgeübt
- Mindestalter 16 Jahre
- Inhaber einer Jugendleiterkarte „JULEICA“ und aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
- Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte: 3 Jahre
- Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern sowie feuerwehrdienstleistende Inhaber des Feuerwehr-Ehrenzeichens des Bayerischen Innenministeriums für 25- bzw. 40-jährige Dienstzeit erhalten auf Wunsch eine unbegrenzt gültige "Goldene Ehrenamtskarte"
Den Antrag zur Ehrenamtskarte finden Sie hier.
Wir bieten Vereinen oder Organisationen die Möglichkeit an, die Ehrenamtskarte für mehrere Mitglieder gleichzeitig per Sammelantrag zu beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter ehrenamtskarte.bayern.de.