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Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung auf den gleichen Halter


Um Ihnen unnötige Wartezeiten am Schalter der Kfz-Zulassungsstelle zu ersparen, möchten wir Ihnen einige Tipps geben:

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Antrag / Vollmacht für die Zulassung
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Führerschein oder ähnliches können nicht anerkannt werden)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), falls gleichzeitig das Kennzeichen gewechselt werden soll oder bei Änderung der Saison oder Umstellung auf E-Kennzeichen bzw. H-Kennzeichen
  • Sollte es sich jedoch um alte Fahrzeugpapiere handeln, wäre der alte Fahrzeugbrief vorzulegen.
  • Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • gültige Hauptuntersuchung (TÜV-SÜD, DEKRA, GTÜ, KÜS)
  • ggf. gültige Sicherheitsprüfung (erforderlich bei LKW, selbstf. Arbeitsmaschinen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, Omnibussen)
  • Kennzeichenschilder (soweit noch vorhanden)

 
Anmerkungen:

Eine Zulassung im Auftrag anderer, auch von Kindern oder Ehegatten, ist nur mit Vollmacht und Ausweis dessen, auf den zugelassen werden soll, möglich.

Bei Zulassung auf eine Firma wird zusätzlich eine Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem Handelsregister benötigt.
 
 
Wichtige allgemeine Hinweise:
 

  • Bei der Zulassung von Leichtkrafträdern gilt die Betriebserlaubnis als Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
     
  • Bei der Zulassung auf Minderjährige ist eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter unter Vorlage von deren Personalausweisen erforderlich. Bei Sorgeberechtigung muss zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.
     
  • Eine Zulassung richtet sich nur noch nach dem melderechtlichen Hauptwohnsitz. Eine Zulassung auf einen Nebenwohnsitz kommt nicht mehr in Betracht. Juristische Personen (GmbH etc.) lassen auf ihren Sitz bzw. ihre Niederlassung (nach Handelsregister) zu. Die Halterdaten sind in geeigneter Form nachzuweisen (bei juristischen Personen Handelsregisterauszug, Vollmachten nur noch mit Originalunterschriften etc.).
  • Bitte beachten Sie, dass bei Steuerrückständen oder Gebührenrückständen in unserer Kreiskasse keine Zulassung durchgeführt werden kann!
     
  • Vordrucke und Merkblätter zur Steuerbefreiung, sowie allgemeine Informationen zur Kfz-Steuer und auch das ausfüllbare SEPA-Mandat finden Sie auf den Internetseiten des Zollamtes!
     
Antrag auf Zulassung Antrag auf Zulassung, 379 KB
Datenschutzhinweis Datenschutzhinweis, 132 KB
Sepa Mandat Sepa Mandat, 116 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Zulassungsstelle
Tel.: 09571/18-9010
Zimmer: E 16
Gebäude: Kronacher Str. 30