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Feinstaubplaketten


Wann benötige ich eine Feinstaubplakette?


Um die Umweltzonen, die in einigen Großstädten eingerichtet sind, befahren zu können, wird eine Feinstaubplakette benötigt. Diese muss mit dem aktuell zugeteilten Kennzeichen versehen sein, d. h., bei bereits vorhandener Umweltplakette mit einem anderen Kennzeichen muss eine neue Umweltplakette ausgestellt werden. Eine Feinstaubplakette kann nur emissionsärmeren Fahrzeugen zugeteilt werden (vgl. 35. BImSchV).
 
Weitere Informationen sowie einen Überblick über die bestehenden und geplanten Umweltzonen finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes.
 


Wo und wie bekomme ich eine Feinstaubplakette?
 
Feinstaubplaketten erhalten Sie in den Zulassungsbehörden, den Prüfstellen (TÜV, Dekra usw.) und den Werkstätten, die Abgasuntersuchungen durchführen.
 
In der Zulassungsstelle bekommen Sie die Feinstaubplakette zum einen unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I für 5,00 € am Schalter.

Zum anderen kann die Feinstaubplakette online beantragt werden. Füllen Sie hierzu unseren Online-Antrag aus und überweisen 5,00 € auf das Konto des Landratsamtes Lichtenfels (Sparkasse Coburg-Lichtenfels, IBAN: DE80783500000000000083, BIC: BYLADEM1COB). Die Überweisung muss den Vermerk "Feinstaub LIF-... (Kennzeichen und Name des Halters angeben)" tragen. Nach Eingang der 5,00 € wird die Plakette mit der Post zugesandt. Soweit keine Berechtigung besteht, wird der Betrag mit dem Hinweis "Keine Zuteilung möglich" zurücküberwiesen.


Hinweis:

Sie können auch Plaketten für Fahrzeuge beantragen, die nicht im Landkreis Lichtenfels zugelassen sind. Tragen Sie einfach Ihr Kennzeichen in die vorgesehenen Felder ein. Weitere Angaben zum Fahrzeug sind nicht notwendig, da die Schadstoffwerte aufgrund des Kfz-Kennzeichens automatisch ermittelt werden können.
 

Online Antrag Feinstaubplakette

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Zulassungsstelle
Tel.: 09571/18-9010
Zimmer: E 16
Gebäude: Kronacher Str. 30