Zur Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag für Ausfuhrkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original (Führerschein oder ähnliches können nicht anerkannt werden)
- gelbe Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültige Hauptuntersuchung bis zum Ablauf des Ausfuhrkennzeichens (es genügt nicht mehr die vereinfachte Untersuchung über die Verkehrssicherheit nach der IntKzfVO)
- ggf. gültige Sicherheitsprüfung bis zum Ablauf des Ausfuhrkennzeichens
- Kennzeichenschilder, falls Fahrzeug noch zugelassen (die Entstempelung der Kennzeichenschilder muss, nach Vorzeigen am Schalter, in der Zulassungsstelle durchgeführt werden!!!)
- ggf. Kaufvertrag bei Vorlage ausländischer Fahrzeugpapiere
Das Fahrzeug muss zur Überprüfung der Fahrzeug-Ident.-Nummer bei der Zulassungsstelle vorgefahren werden, wenn noch keine Deutschen Fahrzeugpapiere ausgestellt sind. Grundsätzlich muss sich der Standort des Fahrzeuges im Landkreis Lichtenfels befinden (Nachweis durch Kaufvertrag bzw. Wohnort im Landkreis Lichtenfels!)
Der Antragsteller muss persönlich in der Zulassungsstelle erscheinen!
Antrag Ausfuhrkennzeichen, 279 KB |
Datenschutzhinweis, 132 KB |
Sepa Mandat, 116 KB |