Ein Austausch des Führerscheines ist immer dann notwendig, wenn dieser beschädigt, nicht lesbar oder z.B. eine Sehhilfe ein- oder auszutragen ist. Er muss auch erfolgen, wenn sich z.B. der Familienname geändert hat (keine Verpflichtung, wenn der Geburtsname im Führerschein steht).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm) nicht älter als 6 Monate
- Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Kartenführerschein
- aktuelle "Karteikartenabschrift" (nur, falls es sich beim aktuellen Führerschein um ein Papierdokument handelt, das nicht vom Landratsamt Lichtenfels ausgestellt wurde; erhältlich bei der zuletzt ausstellenden Behörde)
Welche Gebühren fallen an?
- 25,30 EURO
Vollmacht Abholung Führerschein, 200 KB |
Unterschriftsblatt neu(1), 52 KB |
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