Die persönliche Antragstellung bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Lichtenfels ist erforderlich.
(Bitte beachten Sie, dass für den Umtausch die Führerscheinstelle des aktuellen Wohnsitzes zuständig ist).
Bis zum 19.01.2033 müssen in der EU alle Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber einen Führerschein mit einer 15-jährigen Befristung besitzen. Die Befristung betrifft dabei nicht die Fahrerlaubnis selbst, sondern nur das Dokument.
Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Inhaber eines Papierführerscheins seit 19.01.2025 ein ungültiges Dokument in Händen halten. Diese sollten schnellstmöglich einen Termin in ihrer zuständigen Führerscheinstelle für den Umtausch vereinbaren.
Nur Personen, die vor 1953 geboren sind, müssen erst zum 19.01.2033 umgetauscht haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm) nicht älter als 6 Monate und ausgedruckt
- Personalausweis oder Reisepass
- Originalführerschein
- aktuelle "Karteikartenabschrift" bei Papierführerscheinen (nur, falls der Führerschein nicht vom Landratsamt Lichtenfels ausgestellt wurde; erhältlich bei der zuletzt ausstellenden Behörde)
- die neue Fahrerlaubnisklasse T (u. a. für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen) ist nur auf Antrag bei Umtausch eines Papierführerscheines möglich. Dazu ist die Vorlage eines Nachweises erforderlich, aus dem hervorgeht, dass eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft besteht (z. B. vom Bauernverband oder vom Landwirtschaftsamt).
Welche Gebühren fallen an?
- 26,50 EURO
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Unterschriftsblatt neu(1), 52 KB |
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Vollmacht Abholung Führerschein, 345 KB |
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter
und beachten Sie, dass jede Person einen eigenständigen Termin benötigt.

