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Ersatzausstellung und Verlust von Fahrzeugpapieren


Folgende Unterlagen werden benötigt:

- Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
 
Unleserlich, unbrauchbar, zerrissen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
    (Führerschein oder ähnliches können nicht anerkannt werden)
  • Vollmacht für Beauftragten und Ausweis des Beauftragten
  • unbrauchbare Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültige Hauptuntersuchung (TÜV-SÜD, DEKRA, GTÜ, KÜS)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief bzw. Bestätigung der Bank per Fax, dass gegen die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I keine Einwände bestehen

Verloren, gestohlen:

  • persönliches Erscheinen des Fahrzeughalters erforderlich
  • bei Firmen: persönliches Erscheinen eines Unterschriftsberechtigten (Geschäftsführer oder Prokurist) erforderlich
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
    (Führerschein oder ähnliches können nicht anerkannt werden),
    bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung
  • Eidesstattliche Versicherung (wird in der Zulassungsstelle vom eingetragenen Fahrzeughalter abgenommen)
  • gültige Hauptuntersuchung (TÜV-SÜD, DEKRA, GTÜ, KÜS)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief bzw. Bestätigung der Bank per Fax, dass gegen die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I keine Einwände bestehen 

- Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
 
Unleserlich, unbrauchbar, zerrissen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
    (Führerschein oder ähnliches können nicht anerkannt werden)
  • Vollmacht für Beauftragten und Ausweis des Beauftragten
  • unbrauchbare Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültige Hauptuntersuchung (TÜV-SÜD, DEKRA, GTÜ, KÜS)

Verloren, gestohlen:

  • persönliches Erscheinen des Fahrzeughalters erforderlich
  • bei Firmen: persönliches Erscheinen eines Unterschriftsberechtigten (Geschäftsführer oder Prokurist) erforderlich
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
    (Führerschein oder ähnliches können nicht anerkannt werden),
    bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung
  • Eidesstattliche Versicherung (wird in der Zulassungsstelle vom eingetragenen Fahrzeughalter abgenommen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültige Hauptuntersuchung (TÜV-SÜD, DEKRA, GTÜ, KÜS)

Die verlorene bzw. gestohlene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird über das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg aufgeboten. Die Aufbietungsfrist beträgt ca. 2 Wochen. Eine Umschreibung auf einen anderen Halter ist erst nach der Aufbietungsfrist möglich.
 

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Zulassungsstelle
Tel.: 09571/18-9010
Zimmer: E 16
Gebäude: Kronacher Str. 30