Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Unleserlich, unbrauchbar, zerrissen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
(Führerschein oder ähnliches können nicht anerkannt werden) - Vollmacht für Beauftragten und Ausweis des Beauftragten
- unbrauchbare Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV-SÜD, DEKRA, GTÜ, KÜS)
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief bzw. Bestätigung der Bank per Fax, dass gegen die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I keine Einwände bestehen
Verloren, gestohlen:
- persönliches Erscheinen des Fahrzeughalters erforderlich
- bei Firmen: persönliches Erscheinen eines Unterschriftsberechtigten (Geschäftsführer oder Prokurist) erforderlich
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
(Führerschein oder ähnliches können nicht anerkannt werden),
bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung - Eidesstattliche Versicherung (wird in der Zulassungsstelle vom eingetragenen Fahrzeughalter abgenommen)
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV-SÜD, DEKRA, GTÜ, KÜS)
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief bzw. Bestätigung der Bank per Fax, dass gegen die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I keine Einwände bestehen
- Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Unleserlich, unbrauchbar, zerrissen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
(Führerschein oder ähnliches können nicht anerkannt werden) - Vollmacht für Beauftragten und Ausweis des Beauftragten
- unbrauchbare Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV-SÜD, DEKRA, GTÜ, KÜS)
Verloren, gestohlen:
- persönliches Erscheinen des Fahrzeughalters erforderlich
- bei Firmen: persönliches Erscheinen eines Unterschriftsberechtigten (Geschäftsführer oder Prokurist) erforderlich
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
(Führerschein oder ähnliches können nicht anerkannt werden),
bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung - Eidesstattliche Versicherung (wird in der Zulassungsstelle vom eingetragenen Fahrzeughalter abgenommen)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV-SÜD, DEKRA, GTÜ, KÜS)
Die verlorene bzw. gestohlene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird über das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg aufgeboten. Die Aufbietungsfrist beträgt ca. 2 Wochen. Eine Umschreibung auf einen anderen Halter ist erst nach der Aufbietungsfrist möglich.