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Erlaubnispflichtige Grundwasserentnahme für Bewässerungszwecke


Benutzen von Grundwasser für Bewässerungszwecke

Das Benutzen von Grundwasser für Bewässerungen, die den erlaubnisfreien Umfang überschreiten bzw. von erlaubnisfreien Zwecken abweichen, bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Vor Antragstellung sind jedoch nacheinander folgende Alternativen zu prüfen:

  • Wasserentnahme aus einem oberirdischen Gewässer oder Verwendung von gespeichertem Niederschlagswasser;
  • Nutzung von Uferfiltrat.

Sofern diese Alternativen nicht möglich sind, kann eine Grundwasserentnahme beantragt werden. Hierzu ist das Vorhaben zunächst mit nachstehendem Formblatt "Bohranzeige" beim Landratsamt anzuzeigen; das Anzeigeverfahren ist gebührenpflichtig. Der Anzeige ist das Formblatt "Vorprüfung" beizulegen; in diesem wird aufgezeigt, dass die vorstehend genannten Alternativen geprüft wurden.

Bei der Bohranzeige ist besonderes Augenmerk auf das Kapitel "I. Angaben zur Qualifikation" zu richten, da ein Brunnen den anerkannten technischen Regeln entsprechend zu errichten ist, also entsprechende Fachkenntnisse vorhanden sein müssen.

Zudem muss nachgewiesen sein, dass die Baustoffe, die für die Errichtung des Brunnens verwendet werden, hierfür auch geeignet sind. Ansonsten ist auch für den Brunnenausbau eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Stimmt die Behörde der Bohranzeige zu, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung - die Bohrung kann dann durchgeführt werden. Steht fest, dass die benötigte Grundwassermenge zur Verfügung steht, ist mit dem Formblatt "Antrag" und den dort aufgeführten Unterlagen die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen; der Antrag wird in vierfacher Ausfertigung benötigt. Wegen des tatsächlich benötigten Wasserbedarfs ist unter Umständen eine entsprechende Stellungnahme der Landwirtschaftsverwaltung mit vorzulegen. Der Bedarf ist abhängig vom herrschenden Klima, der Bodenart, der zu bewässernden Pflanzenkultur und der verwendeten Bewässerungstechnik.

Weitere Informationen zum Bau von Bewässerungsbrunnen können dem nachfolgenden Merkblatt des Bayer. Landesamtes für Umwelt entnommen werden.

Antrag Grundwasserentnahme zur Bewässerung - Bohranzeige Antrag Grundwasserentnahme zur Bewässerung - Bohranzeige, 421 KB
Antrag Grundwasserentnahme zur Bewässerung - Vorprüfung Antrag Grundwasserentnahme zur Bewässerung - Vorprüfung, 246 KB
Antrag Grundwasserentnahme zur Bewässerung Antrag Grundwasserentnahme zur Bewässerung, 314 KB
Merkblatt Bewässerungsbrunnen Merkblatt Bewässerungsbrunnen, 240 KB

 

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