![]() | Durch den Umweltbonus werden klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge bezuschusst. So fördert die BAFA reine Elektroautos, Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybridfahrzeuge sowie entsprechende Gebrauchtfahrzuege. Nähere Informationen zum Umweltbonus finden Sie auf der Hompage der BAFA.
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Beim Kauf von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis wird ein Umweltbonus von 9.000 Euro gewährt. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 7.500 Euro gezahlt.
Für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (sogenannte Plug-In-Hybride) bis 40.000 Euro Nettolistenpreis gibt es 6.750 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 5.625 Euro gezahlt.
Der erhöhte Umweltbonus wird zu 2/3 vom BAFA und zu 1/3 vom Hersteller gezahlt und gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden und in der „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“ aufgeführt sind.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Bei Leasingverträgen ist der Leasingnehmer antragsberechtigt.
Den Antrag für den Umweltbonus finden Sie hier.
Neben dem Umweltbonus gibt es auch Steuervergünstigungen. Elektrofahrzeuge sind ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.