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Neu: Umweltbonus für Elektroautos bis 4.500 Euro


Sichern auch Sie sich den Bonus!

Umweltbonus für E-Autos wird um Innovationsprämie erhöht


      
Elektromobilität1

Durch den Umweltbonus werden klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge bezuschusst. So fördert die BAFA reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge. Die Förderung für Plug-in-Hybridfahrzeuge ist zum 01.01.2023 weggefallen.

Nähere Informationen zum Umweltbonus finden Sie auf der Hompage der BAFA.

    

   

  

     


    

Ab dem 01.01.2023 gilt: Beim Kauf von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis wird ein Umweltbonus von 4.500 Euro gewährt. Bei Fahrzeugen zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro werden 3.000 Euro gezahlt. Aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (sogenannte Plug-In-Hybride) werden nicht mehr gefördert.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Bei Leasingverträgen ist der Leasingnehmer antragsberechtigt.

      

Ab dem 01.09.2023 gilt: Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auf Kleingewerbebetriebe und gemeinnützige Organisationen wird geprüft.


    

Den Antrag für den Umweltbonus finden Sie hier.

Neben dem Umweltbonus gibt es auch Steuervergünstigungen. Elektrofahrzeuge sind ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

   

        

Ansprechpartner / Kontakt

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Herr Dirauf
Tel.: 09571/18-3413
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Gebäude: Kronacher Str. 28