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Altkleider


Zum Jahreswechsel trat die neue EU-Richtlinie zur Getrenntsammlung von Alttextilien in Kraft. Danach ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verpflichtet, gebrauchte Kleidung und Alttextilien getrennt von anderen Abfällen zu sammeln, damit sie wiederverwendet oder recycelt werden können.

Im Landkreis Lichtenfels ist die Getrenntsammlung von Alttextilien bereits seit vielen Jahren flächendeckend möglich. Es stehen in fast allen Orten Altkleidercontainer gemeinnütziger und/oder gewerblicher Sammler zur Verfügung. 

Es ist aber wichtig, dass unbrauchbare Kleidungsstücke nicht in die Altkleidercontainer gelangen. Denn diese mindern die Qualität der Altkleider, die dort gesammelt werden, und führen zu erhöhtem Sortieraufwand sowie höheren Entsorgungskosten für die Alttextilbranche. Wird schmutzige Kleidung in die Altkleidercontainer geworfen, kann sie im schlimmsten Fall auch tragbare Textilien unbrauchbar machen, sodass diese nicht mehr verwertet werden können.

Daher gilt weiterhin: Nur saubere und tragbare Kleidung und paarweise gebündelte Schuhe gehören in die Altkleidercontainer. Um diese vor Feuchtigkeit und Schmutz zu schützen, sollten sie am besten in Plastiktüten verpackt werden. Auch Bettwäsche und Haushaltswäsche können über die Altkleidercontainer entsorgt werden. 

Stark beschädigte, verschmutzte, nasse oder kontaminierte Textilien, Stofffetzen, Schaumstoffkissen oder -betten gehören weiterhin in den Restmüll

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