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Aktuelles


Gebührenerhöhung zum 01.01.2025

Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass in den nächsten Tagen neue Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren verschickt werden. 

Bei der kommunalen Abfallentsorgung handelt es sich um eine kostendeckende Einrichtung, d.h. die fehlenden Einnahmen werden über die Gebühren finanziert. 

Ursächlich sind Kostensteigerungen, die zum Teil bereits in den Jahren 2021 bis 2023 aufgetreten sind und bisher durch Rücklagen noch aufgefangen werden konnten. Dazu ergeben sich in den kommenden Jahren weitere Kostensteigerungen:

Parallel zu den sinkenden Papiermengen ergeben sich geringere Erlöse bei gleichzeitig steigenden Abfuhrkosten. Bei Verträgen mit beauftragten Dritten machen sich die allgemeinen Preissteigerungen der letzten Jahre bemerkbar (Steigerung der Lohnkosten, Fahrzeugkosten, Maut auf Bundesstraßen etc.).

Mit Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) werden nun auch CO2-Abgaben auf Müll erhoben, dadurch ergeben sich höhere Kosten bei der Müllverbrennung. Nach einer stufenweisen Anhebung der CO2-Abgabe bis 2026, ist ab 2027 ein Zertifikathandel an der Börse vorgesehen.

Die neuen Gebühren finden Sie unter dem Rubrik "Müllgebühren"

Nach dem 16.12.2024 mitgeteilte Änderungen konnten bei dem Massendruck nicht berücksichtigt werden. Diese Mitteilungen werden in Folgebescheiden verarbeitet und zugestellt.

Bitte teilen Sie Änderungen, z.B. beim Eigentümer oder der Bankverbindung schriftlich mit. Entweder per Post an Landratsamt Lichtenfels, Abfallwirtschaft, Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels, als Fax unter 09571/18 35 88 oder E-Mail an abfallwirtschaft@landkreis-lichtenfels.de

Selbstverständlich stehen die Mitarbeiter/innen der Abfallwirtschaft unter der Abfallhotline 09571/18 90 30 für Rückfragen gerne zur Verfügung. 

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Abfallwirtschaft
Tel.: 09571/18 90 30
Zimmer: E01
Gebäude: Kronacher Straße 30