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Bodenschutz: Auf- und Einbringen von Bodenmaterial


Allgemeine Informationen

Der Boden, auf dem wir leben, auf dem unsere Kinder spielen, auf dem unsere Nahrung wächst und der unser Grundwasser schützt, soll gesund und leistungsfähig bleiben.

Der Zweck des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) ist die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktion des Bodens. Dabei ist in besonderem Maße Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen, Schadstoffgehalte in Böden sollen langfristig nicht steigen und die natürlichen Bodenfunktionen auf Dauer erhalten bleiben.

Falsches Auf- oder Einbringen von Materialien auf und in Böden kann diese schwer schädigen oder gar unbrauchbar machen. Deshalb wurden in der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) Regeln über den verantwortungsvollen Umgang mit Böden aufgestellt. Nach § 12 Abs. 1 BBodSchV dürfen zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht unbelastetes Bodenmaterial und Baggergut sowie Gemische auf- und eingebracht werden. Für den Erhalt eines Bodens sind die Eigentümer, Pächter und Nutzer eines Grundstückes verantwortlich.

Betroffen sind Vorhaben, bei denen Material aufgebracht bzw. in eine durchwurzelbare Bodenschicht eingebracht oder zur Herstellung einer solchen Schicht verwertet wird.

  • Maßnahmen des Landschafts- und Gartenbaus
  • Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
  • Begrünen von baulichen Anlagen
  • Herstellen einer durchwurzelbaren Bodenschicht
  • Rekultivierung von Abgrabungen und bei Altlastensanierung

Bodenauftrag 1 Aufbringen Bodenmaterial

Aufbringen von Bodenmaterial auf Ackerflächen

Folgende Grundsätze sind zu beachten:

  • Einhaltung der Vorsorgewerte; bei landwirtschaftlicher Folgenutzung 70 % der Vorsorgewerte
  • Verbesserung des Bodens muss erkennbar sein
  • Herkunft des Materials beachten (ggf. sind Untersuchungen notwendig)
  • "Gleiches zu Gleichem"
  • Das Bodenmaterial muss frei sein von schädlichen Stoffen oder Fremdstoffen
  • Auffüllhöhen so gering wie möglich halten
  • Fachgerechte Auf- bzw. Einbringung von Bodenmaterial

  

Auf folgende Böden darf kein Material aufgebracht oder eingearbeitet werden: 

  • Besonders ertragreiche landwirtschaftliche Böden mit hoher Bodenzahl > 60 BP
  • Moorböden
  • Waldböden
  • Biotope
  • Flächen in Wasser- und Naturschutzgebieten
  • Biosphärenreservate


Verwertung auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen

Jede geplante Auf- und Einbringung von Bodenmaterial auf und in Böden ist vorab beim Landratsamt Lichtenfels anzuzeigen. Für die Anzeige bitten wir Sie, folgendes Formular zu verwenden:

Formular Auf- und Einbringung von Bodenmaterial Formular Auf- und Einbringung von Bodenmaterial, 556 KB

Bei größeren Flächen ist zu beachten: Eine Genehmigung für Aufschüttungen bzw. Abgrabungen mit einer Höhe bzw. Tiefe von mehr als 2 m und mit jeweils mehr als 500 m² Grundfläche bedürfen einer bau- oder abgrabungsrechtlichen Genehmigung. Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vorher mit dem Landratsamt Lichtenfels in Verbindung. 


Weitere Unterlagen

Die Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat eine Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV herausgegeben, in der die Anforderungen konkret dargestellt werden und eine Unterstützung bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben gegeben wird. Die Anwendung des § 12 BBodSchV ist auf die durchwurzelbare Bodenschicht beschränkt. 

LABO - Vollzugshilfe § 12 BBodSchV LABO - Vollzugshilfe § 12 BBodSchV, 278 KB

Je nach Materialeinsatz und Einsatzort gelten unterschiedliche Regelwerke. Eine Übersicht zu den verschiedenen rechtlichen Vorgaben erhalten Sie in folgendem Dokument:

Übersicht Fallgestaltung - Materialeinsatz, Einsatzort und Regelwerk Übersicht Fallgestaltung - Materialeinsatz, Einsatzort und Regelwerk, 87 KB

Weitere Informationen zu Anforderungen und gesetzlichen Regelungen zum Auf- und Einbringen von Material auf oder in den Boden und der Herstellung von technischen Bauwerken finden Sie in den Unterlagen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.

Bodenaushub - Verwertung in technischen Bauwerken Bodenaushub - Verwertung in technischen Bauwerken, 1571 KB
Broschüre - Durchwurzelbare Bodenschicht Broschüre - Durchwurzelbare Bodenschicht, 373 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Dirauf
Tel.: 09571/18-3413
Zimmer: 207
Gebäude: Kronacher Str. 28