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Merkblatt: Abbruch von Gebäuden


Allgemeine Informationen

In der Vergangenheit wurden Gebäude abgebrochen, wie sie nach der letzten Nutzung zurückgeblieben waren. Es wurden weder Baustoffe getrennt, noch Schadstoffe ausgebaut. Der gesamte Abriss landete auf einer Deponie. Die gesetzliche Pflicht zur Abfalltrennung, die Anforderungen an heutige Inertabfalldeponien und die steigenden Deponiekosten lassen eine solche Vorgehensweise nicht mehr zu. Daher ist heutzutage der qualifizierte Gebäuderückbau maßgebend.

Der Gebäuderückbau ist wie ein Neubau zu planen. Die verschiedenen Baustoffe müssen erfasst und geeigneten Rückbauverfahren zugeordnet werden. Schadstoffe und bestimmte Abfallfraktionen (wie z. B. Metall, Beton, Glas oder Kunststoff) müssen separiert werden. Die möglichen Entsorgungswege sind vorab zu ermitteln. Dazu muss das Gebäude vorab auf Schadstoffe untersucht werden.

Durch industrielle oder gewerbliche Nutzung und den unsachgemäßen Umgang mit Chemikalien (z. B. Heizöllagerung) können Verunreinigungen des Untergrunds (Boden und Grundwasser) auftreten (Altlastenproblematik). Dies gilt genauso für die Bausubstanz. In diese können Schadstoffe, z. B. durch Vertropfen, Auslaufen oder Ausgasen eindringen und eine Verunreinigung der Baustoffe verursachen.

Auch viele früher verwendete Baustoffe haben sich als schadstoffhaltig herausgestellt. So wurde häufig Asbest, u. a. im Isolier- und Brandschutzbereich oder als Asbestzement in Dach- und Fassadenverkleidungen eingesetzt. Viele Erdölprodukte früherer Herstellung, z. B. Schwarzanstriche erdberührter Wände, Schweiß- und Dachbahnen, schwarze Bodenbelags- und Parkettkleber, können teerhaltig sein. Darin sind, wie man heute weiß, Stoffe wie z. B. Benzo-a-pyren ein krebserregender Stoff aus der Gruppe der PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) enthalten. Deshalb muss auch in Wohnhäusern auf Schadstoffe in der Bausubstanz geachtet werden. Verunreinigte Bereiche und schadstoffhaltige Baustoffe müssen beim Rückbau getrennt ausgebaut werden, um das restliche Abbruchmaterial nicht zu verunreinigen. Die Entsorgungskosten können sonst enorm steigen. Schadstoffhaltige Materialien dürfen bei der Entsorgung nicht mit sauberem Material vermischt werden, um geringere Schadstoffkonzentrationen zu erhalten (Vermischungsverbot).

Nicht erkannte Schadstoffbelastungen gefährden außerdem die mit dem Abbruch Beschäftigten und die Umgebung, da keine geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Schadstoffratgeber

Der Schadstoffratgeber Gebäuderückbau ist ein kostenloses online-Informationssystem des Freistaates Bayern zur Unterstützung des Vollzugs sowie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Abfalltrennung und -entsorgung beim Gebäuderückbau. Er enthält eine Vielzahl an Informationen zu schadstoffhaltigen und auch nicht schadstoffhaltigen Baustoffen.

Merkblatt und Arbeitshilfe

Weitere Informationen sind dem Merkblatt des Landkreises "Abbruch von Gebäuden" zu entnehmen:

Merkblatt 'Abbruch von Gebaeuden' Merkblatt "Abbruch von Gebaeuden", 131 KB

Das Landesamt für Umwelt stellt auch eine Arbeitshilfe "Rückbau schadstoffbelasteter Bausubstanz" zur Verfügung:

Arbeitshilfe 'Rückbau schadstoffbelasteter Bausubstanz' Arbeitshilfe "Rückbau schadstoffbelasteter Bausubstanz", 18201 KB

Weitere Detailinformationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Landesamtes für Umwelt.

 

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Dirauf
Tel.: 09571/18-3413
Zimmer: 207
Gebäude: Kronacher Str. 28
Frau Wagner
Tel.: 09571/18-3430
Zimmer: 207
Gebäude: Kronacher Str. 28