Allgemeine Informationen
Zum Schutz natürlicher Ressourcen und zur Schonung von wertvollem Deponievolumen soll bei Abbrüchen anfallender Bauschutt grundsätzlich sortiert, getrennt erfasst und soweit möglich, hochwertig wiederverwertet werden. Die Wiederverwendung in technischen Bauwerken kann dann erfolgen, wenn aus dem Abfall „Bauschutt“ das Produkt „Recycling-Baustoff“ geworden ist. Voraussetzung hierfür ist einerseits die Erfüllung bautechnischer Eigenschaften (z. B. Frostbeständigkeit, Raumbeständigkeit, Korngrößenverteilung etc.), andererseits die Einhaltung der in den Regelwerken für eine schadlose Verwertung aufgeführten Richt- und Zuordnungswerte für Schadstoffe. Grundsätzlich werden diese Voraussetzungen bei RC-Material aus entsprechenden Baustoffrecyclinganlagen erfüllt.
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Durch das Brechen von Bauschutt und Beton können hochwertige Recycling-Baustoffe hergestellt werden. |
Mit dem Merkblatt „Einsatz von Recycling-Baustoffen“ gibt das Landratsamt Lichtenfels Hinweise für die Anwendungsbereiche von RC-Material sowie Einschränkungen hierzu.
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Information Einsatz von Recycling-Baustoffen, 558 KB |
Einsatz im Feld- und Waldwegebau
Hinsichtlich des umweltgerechten Einsatzes von Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffen im nicht-öffentlichen Feld- und Waldwegebau zur Weginstandsetzung und zur Wegbefestigung wurde seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz das folgende Merkblatt entwickelt:
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Merkblatt Waldwegebau_10.05.2015, 603 KB |
Grundsätzlich gilt: Jedes geplante Wegebau- und Instandsetzungsvorhaben ist frühzeitig vorab beim Landratsamt anzuzeigen. Für die Anzeige kann folgendes Formular verwendet werden:
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Formular Einsatz von Recycling-Baustoffen, 519 KB |
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Hinweis: Abweichend vom Merkblatt dürfen sortenreine, homogene Tondachziegel in dünnschichtiger Bauweise (bis zu einer Dicke von maximal 12 cm) unter bestimmten Umständen auch ohne Vorlage von Analysen für den Wegebau eingesetzt werden. |
Leider kommen auch immer wieder solche Fälle vor, wo Ziegel zusammen mit unzerkleinertem Bauschutt im Waldwegebau eingesetzt werden. Dies ist nicht zulässig. Derart angelegte Wege müssen in der Regel wieder zurückgebaut werden. Darüber hinaus droht dem Grundstückseigentümer und Verursacher ein saftiges Bußgeld. |
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Sonstige Informationen
Umfassende Informationen zum Thema Recycling-Baustoffe finden Sie auch im Leitfaden „Anforderungen an die Verwertung von Bauschutt in technischen Bauwerken“ vom 15.06.2005.