Allgemeine Informationen
Zum Schutz natürlicher Ressourcen und zur Schonung von wertvollem Deponievolumen soll bei Abbrüchen anfallender Bauschutt grundsätzlich sortiert, getrennt erfasst und soweit möglich, hochwertig wiederverwertet werden. Die Wiederverwendung in technischen Bauwerken kann dann erfolgen, wenn aus dem Abfall „Bauschutt“ das Produkt „Recycling-Baustoff“ geworden ist. Voraussetzung hierfür ist einerseits die Erfüllung bautechnischer Eigenschaften (z.B. Frostbeständigkeit, Raumbeständigkeit, Korngrößenverteilung etc.), andererseits die Einhaltung der in den Regelwerken für eine schadlose Verwertung aufgeführten Richt- und Zuordnungswerte für Schadstoffrestgehalte. Grundsätzlich werden diese Voraussetzungen bei RC-Material aus entsprechenden Baustoffrecyclinganlagen erfüllt.
Merkblätter und Links
Mit dem Merkblatt „Einsatz von Recycling-Baustoffen“ gibt das Landratsamt Lichtenfels Hinweise für die Anwendungsbereiche von RC-Material sowie Einschränkungen hierzu.
![]() | Information Einsatz von Recycling-Baustoffen, 558 KB |
Hinsichtlich des umweltgerechten Einsatzes von Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffen im nicht-öffentlichen Feld- und Waldwegebau zur Weginstandsetzung und zur Wegbefestigung wurde seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz das folgende Merkblatt entwickelt:
![]() | Information Waldwegebau, 256 KB |
Hinweis: Abweichend vom Merkblatt dürfen sortenreine, homogene Tondachziegel in dünnschichtiger Bauweise (bis zu einer Dicke von maximal 12 cm) unter bestimmten Umständen auch ohne Vorlage von Analysen für den Wegebau eingesetzt werden.
Grundsätzlich gilt: Jedes geplante Wegebau- und Instandsetzungsvorhaben ist frühzeitig vorab beim Landratsamt anzuzeigen.
Umfassende Informationen zum Thema Recycling-Baustoffe finden Sie auch im Leitfaden „Anforderungen an die Verwertung von Bauschutt in technischen Bauwerken“ vom 15.06.2005.