Anlieferung von Bauschutt
Für die Entsorgung von Bauschutt steht im Landkreis Lichtenfels die Inertabfalldeponie der Schramm Bauschutt Recycling GmbH & Co in Marktzeuln zur Verfügung. Auf der DK 0-Deponie (früher: Bauschuttdeponie) dürfen nur gering belastete mineralische Abfälle angeliefert werden.
Das Annahmeverfahren von Abfällen ist in § 8 DepV geregelt. Maßgebend ist hier die grundlegende Charakterisierung (gC) der Abfälle durch den Abfallerzeuger. Das Formblatt steht zum direkten Ausfüllen auf der Homepage des LfU zur Verfügung:
https://www.lfu.bayern.de/abfall/merkblaetter_deponie_info/doc/charakterisierung.pdf
Kann eine Schadstoffbelastung des Abfalls nicht sicher ausgeschlossen werden, ist das Material vor der Deponierung zu untersuchen. Hierbei sind folgende Grundsätze im Merkblatt "Inertabfalldeponie" zu beachten:
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Merkblatt Inertabfalldeponie_01.01.2023, 1579 KB |